Wo Insolvenzen sind, wird auch angefechtet
Dass die Kreditversicherer – und auch wir – in diesem Jahr mehr Unternehmensinsolvenzen erwarten, haben wir bereits (unter anderem an dieser Stelle) bekräftigt. Zu groß sind die Herausforderungen durch Digitalisierung und Energiewende, zu unwägbar die politischen Risiken und der nach wie vor zunehmende Protektionismus, zu offensichtlich ist es, dass mit dem Ende der Niedrigzinsphase einige Unternehmen ihre Liquidität verlieren werden.
Mit jeder Insolvenz entstehen Schäden: Lieferanten verlieren Abnehmer, Abnehmer verlieren offene Forderungen. Viele Menschen verlieren ihre Jobs – mit negativen Effekten für den Staatshaushalt, nämlich geringeren Steuereinnahmen und erhöhten Sozialausgaben. Und: ebenso negativen Auswirkungen für den Handel, schließlich lassen sich die wenigsten Menschen, die gerade eine Kündigung erhalten haben, zu größeren Ausgaben für Konsumartikel, Möbel oder Reisen hinreißen.
Wenn Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern
Eine enorme Gefahr, die Insolvenzen aber immer mit sich bringen, wird zu unserem Erschrecken noch immer unterschätzt: das Risiko Insolvenzanfechtung. Dabei kann diese in der Insolvenzordnung verankerte Möglichkeit für Insolvenzverwalter, längst beglichene Forderungen zurückzuholen, wirtschaftlich stabile, erfolgreiche Unternehmen ins Verderben stürzen.
Warum? Einfach, weil es geht. Jeder Insolvenzverwalter prüft die Zahlungen, die das insolvente Unternehmen in den Jahren vor der Pleite geleistet hat. Vermutet er, dass ein Gläubiger von einem drohenden Liquiditätsverlust gewusst haben könnte, darf er die Rechnungssumme zurückfordern. Schließlich, argumentiert man, habe der Gläubiger mit diesem Wissen einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern gehabt und müsse sich daher brav in eben jene Gruppe aller von der Insolvenz betroffener Gläubiger einreihen. Aus einer teilweise vor Jahren beglichenen Forderung, für die der Gläubiger auch eine Leistung erbracht oder ein Produkt geliefert hat, werden auf diese Weise plötzliche Außenstände. Beziehungsweise: Zahlungsaufforderungen, nicht selten sogar mit Zinsen versehen.
Wie Gläubiger sich schützen können
Das Problem: Die Beweislast liegt bei den betroffenen Unternehmen. Und selbst wenn eine Insolvenzanfechtung – die unserer Erfahrung in aller Regel auf einen Vergleich hinauslaufen soll – vor Gericht keinen Bestand hat: Sie frisst Ressourcen, und sie schafft enorme Unsicherheit im ganzen Unternehmen. Sie können Ihr Unternehmen so engagiert auf die Zukunft ausrichten, wie es nur geht, Sie können die besten Köpfe einstellen und die innovativsten Ideen in die Tat umsetzen: Wenn Sie ein Brief aus der Vergangenheit erreicht, wie es die Anfechtung einer längst erhaltenen Zahlung ist, kann das komplette finanzielle Gerüst Ihres Unternehmens einstürzen.
Dabei ist ein ausreichender Schutz vor dem Risiko Insolvenzanfechtung nicht nur simpel, sondern auch erschwinglich. Nehmen Sie die Gefahr ernst – gerade im Hinblick auf Konjunkturprognosen und die zu erwartenden Insolvenzzahlen – und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.
Gehen Sie dieses Risiko im Interesse Ihres Unternehmens jetzt an – wir helfen Ihnen dabei mit anbieterübergreifender und unabhängiger Beratung und Vermittlung geeigneter Policen.
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