Am 01.01.2023 trat das Lieferkettengesetz in Deutschland in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 dann mindestens 1.000 Mitarbeitende), die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften bei den eigenen Lieferanten sicherzustellen. Außerdem steigen mit den wirtschaftlichen Unwägbarkeiten auch auf diesem Gebiet die Haftungsrisiken für Unternehmer und die Anforderungen an das Controlling.
Die gesamte Lieferkette muss durchleuchtet werden
Um die globalisierte Wirtschaft fairer zu gestaltet, sind Unternehmen nun verpflichtet, mögliche Risiken und Auswirkungen von humanitären Rechtsvorschriften und Umweltauflagen zu bewerten und Maßnahmen zu formulieren, die geeignet sind, Verstöße zu entdecken und gegenzusteuern. Die genauen Anforderungen lässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales allerdings offen. Zu vielfältig sind die Waren- und Dienstleistungsströme. Also bleibt es wieder einmal der Wirtschaft selbst überlassen, wie weitgehend man dem Gesetz Genüge tun will oder kann.
Auch eine stimmige Lieferkette birgt noch Risiken
Ungeachtet neuer Gesetze haben die letzten Jahre eine große Zahl von Unwägbarkeiten ans Licht gefördert. Neben den gestörten Lieferwegen aufgrund von Havarien im Suez-Kanal und der Pandemie beunruhigten plötzliche Preissprünge durch den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine viele Geschäftsführungen. Auch mangelnde Verfügbarkeit von Waren und, in zunehmendem Maße, Fachkräften machen es immer schwerer, das eigene Geschäft zu planen. Und als wären das nicht schon Probleme genug, sind Führungskräfte auch noch dazu verpflichtet, all diese Umstände zu gewichten und in die Geschäftsprognosen einzuarbeiten. Verfehlungen hierbei können im Falle der Pleite sogar unversehens zu einer Haftung der Geschäftsleitung führen!
Wie lässt sich eine Risikoprognose einfacher zusammenstellen?
Sie als Unternehmer*in haben ein Interesse daran, Ihre Arbeit so gut Sie können zu erbringen und damit Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern. Dafür sind Sie Experte*in auf Ihrem Gebiet. Die Recherche zu möglichen Risiken in der eigenen Warenkette ist wiederum nicht jedermanns Sache. Zum Glück gibt es dafür Spezialisten, die Ihnen behilflich sein können.
Mit einer Auskunftei an Ihrer Seite finden Sie heraus, ob Ihre Lieferanten im In- und / oder Ausland solvent sind. Mit diesem Wissen können Sie möglichen Engpässen durch den Verlust eines Zulieferers vorbeugen. Ebenso lassen sich Konzernverbindungen nachvollziehen und auch eine Warnung vor Verbindungen zu Sperrlisten aufgrund von internationalen Sanktionen ist möglich.
Für wichtige Lieferanten oder Projekte können Sie Bürgschaften ausstellen. Damit sichern Sie sich Ihren Auftrag und die nötigen Warenlieferungen bei Ihrem Produzenten, bis hin zur Zollbürgschaft oder die Teilnahme an Bietungsverfahren ab.
Auch nach der Produktion kann die Produktkette vollständig abgesichert werden
Nach der Betrachtung der Risiken vor Ihrer Produktion, folgt Ihr eigentliches Geschäft. Auch dort verstecken sich viele Fallstricke. Neben der Solvenz Ihrer Kunden, bis hin zu kriminellen Vergehen Ihrer vermeintlichen Abnehmer oder sogar Mitarbeiter.
Für Viele ist die größte Sorge, dass man nach der Erbringung der eigenen Leistung die vereinbarte Zahlung nicht erhält. Hier helfen die Warenkreditversicherung oder Inkassounternehmen weiter.
Leider kommt es immer häufiger zu perfiden Versuchen, Unternehmen um Waren und Geld zu prellen. Sowohl durch betrügerisches Vorgehen wie Identitätsbetrug und Fake-President-Angriffe, als auch durch eigene Mitarbeiter, die Ihre Produkte auf privaten Wegen für sich selbst zu Geld machen oder dies direkt abzweigen. Solche Gefahren lassen sich zwar selten ausschließen aber eine Vertrauensschadenversicherung kann zumindest die Folgen derartiger Taten mildern.
In welchem Umfang wir Ihnen helfen können, Ihre unternehmerischen Risiken zu mindern, finden wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen heraus. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Stichwörter: Bonitätsauskunft, Haftung, Kreditversicherung, Lieferketten, Vertrauensschaden