Einige Staaten stützen die Wirtschaft mit Fördermaßnahmen, die die verordneten Einschränkungen kompensieren sollen. Wann und wie diese wieder zurückgeführt werden, ist vor dem Hintergrund der aktuell wieder leicht steigenden Infektionszahlen ungewiss. Und wenn es soweit ist, wird die Art und Weise eine große Rolle spielen.
Staaten unterstützen die Wirtschaft in bisher nicht gekanntem Maß
Kurzarbeitergeld, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Konjunkturprogramme, neue gesetzliche Sanierungsverfahren. Nicht nur Deutschland versucht, die verordneten Einschränkungen im öffentlichen Wirtschaftsleben zumindest in Teilen zu kompensieren. Die USA haben beschlossen, in den nächsten zehn Jahren 1,9 Billionen $ über steuerliche Maßnahmen zur Konsum- und Investitionsförderung bereit zu stellen. Das entspricht derzeit ca. 9% des Bruttoinlandsprodukts. Daneben soll auch das Handelsbilanzdefizit weiter abgebaut werden. Durch die Verlagerung von Produktionen zurück ins eigene Land, erhofft man sich eine dauerhafte, strukturelle Verbesserung. Bei unserem Nachbarn Frankreich geht man vergleichbare Wege wie bei uns.
Jegliche Art von Stützungsmaßnahmen hat aber zwei Konsequenzen. Zum einen müssen sie vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen- und Sozialversicherungsbeiträge in hart betroffenen Branchen irgendwie „erkauft“ werden. Dies geschieht meist über staatliche Verschuldung. Zum anderen wird die tatsächliche Anzahl maroder Unternehmen nicht sichtbar. Somit können eigentlich zahlungsunfähige Unternehmen weiter aktiv sein, was letztlich zu Preisverzerrungen und final zu verlorenen Forderungen und Arbeitsplätzen führt.
Die Hilfsmaßnahmen verdecken die tatsächlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen.
Laut einer Studie der Coface für Frankreich lagen die Unternehmensinsolvenzen 2020 dort mit 31.490 so niedrig wie seit Jahren nicht mehr. Nicht einmal Kleinstunternehmen sind sonderlich anfällig gewesen. Rechnet man die Unterstützungen aber heraus, kämen weitere 22.500 zahlungsunfähige Betriebe hinzu. Und das, obwohl der allergrößte Teil der Betroffenen in der Gastronomie, der Touristik und im Textileinzelhandel angesiedelt ist. Eine Besonderheit ist hier der Bausektor. Durch staatliche Kredite ist die Aktivität noch sehr hoch. Ohne die weitere Unterstützung steht dann nach Einschätzung des Versicherers eine Steigerung um 8.600 Insolvenzen zu befürchten. Auch in Deutschland haben das verlängerte Kurzarbeitergeld, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 und die, wenn auch schleppend ausgezahlten, Corona-Hilfen einen ähnlichen Effekt. Trotz der Proklamation einer der größten Krisen seit dem zweiten Weltkrieg, liegen die Insolvenzen auf einem außerordentlich geringen Niveau.
Wohin führen uns die staatlichen Maßnahmen?
Die staatlich verordneten Schließungen, Einschränkungen und Auflagen können natürlich nur in geringem Maß zum unternehmerischen Risiko gezählt werden. Darum sind die Unterstützungen auch grundsätzlich gerechtfertigt und zu begrüßen. Es gilt allerdings zu beachten, dass die dauerhafte Anwendung die Marktmechanismen letztlich außer Kraft setzt. Die Entscheider in der Politik sind weltweit gefragt, mit Augenmerk daran zu arbeiten, ohne das Risiko platzender Blasen der Wirtschaft wieder Ihre eigene Handlungsfähigkeit einzuräumen. Wobei letztlich auch höhere Ausgaben im Gesundheitsbereich und in der Arbeitslosenunterstützung eine Rolle spielen müssen, um die Staatsverschuldungen im Rahmen zu halten (allein Deutschland plant eine Neuverschuldung von 96 Mrd. € für 2021) und nicht eine dadurch verursachte galoppierende Inflationen oder die große Pleitewelle doch noch auszulösen. Denn Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge werden in den nächsten Jahren keinen Ausgleich dafür bewirken können. Ganz abgesehen davon, dass auch noch keine wirkliche Lösung für das weltweite Covid-19-Problem in Sicht ist.
Wir beobachten die Situation kontinuierlich für Sie. Welche Möglichkeiten es gibt, sich für diese unsichere wirtschaftliche Situation zu wappnen, erläutern wir Ihnen gerne. Wir freuen uns, über Ihre Anfrage.
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