Leider kommt es in Unternehmen immer wieder zu Fällen von Vertrauensmissbrauch durch eigene Mitarbeiter oder gar zu Betrug durch dritte Personen. Die Absicherung dieses Risikos ist der Ursprung einer Vertrauensschadenversicherung.

Über die Fälle spricht niemand gerne – schon deshalb haben Delikte aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität eine hohe Dunkelziffer. Doch vom Betrug durch Außenstehende oder – besonders bitter – durch eigene Mitarbeiter sind viele Unternehmen betroffen. Allein bei unseren Kunden sind bereits Schäden von annähernd einer Million Euro durch die Vertrauensschadenversicherung entschädigt worden.

Häufig sind es traurige Einzelschicksale wie Sucht, gescheiterte Beziehungen oder Krankheit, aber auch die Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter zum Täter werden lassen. Bei betriebsfremden Tätern – Betrüger, die sich beispielsweise Ihre Ware oder Ihr Geld erschleichen wollen – ist es häufig einfacher, sich zu schützen. Über zwei dieser Fälle berichten wir hier.

In jedem Fall ist ein Schutz gefragt, der gleichermaßen effektiv wie diskret sein sollte. Versichert werden die eigenen Mitarbeiter einschließlich Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern, Praktikanten, Fremd- und Zeitarbeitskräften weltweit. Zudem sind auch von außen verursachte Vermögensschäden durch Firmenfeinde, Hacker sowie Geheimnisverrat versichert. Auch der über die Warenkreditversicherung nicht abgedeckte Identitätsbetrug kann über die Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.

Eine Vertrauensschadenversicherung greift beispielsweise bei folgenden Schäden durch eigene Mitarbeiter bzw. Dritte:

  • Veruntreuung
  • Betrug (einschließlich Computerbetrug)
  • Unterschlagung
  • vorsätzliche Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Geheimnisverrat
  • Rechtsverfolgungskosten

Häufig gestellte Fragen

Betrug, Diebstahl, Unterschlagung: Immer wieder kommt es zu Schäden, weil das Vertrauen der Unternehmer missbraucht wird – entweder durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte (etwa bei Hacking-Attacken). Zu den ohnehin steigenden Fallzahlen kommt eine nicht unwesentliche Dunkelziffer. Der wirtschaftliche Schaden, der dabei entsteht, kann über eine Vertrauensschadenversicherung gedeckt werden.

Eine Vertrauensschadenversicherung unterstützt diskret bei Vorsorgemaßnahmen, sichert durch Schadensdeckung Ihre Liquidität und steigert immer häufiger auch Ihre eigene Vertrauenswürdigkeit gegenüber Finanzinstituten.

Weniger als Sie denken: Die wichtigsten Parameter sind die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, die Versicherungssumme und der Umfang der Absicherung.

Über eine Vertrauensschadenversicherung lassen sich unter anderem Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Geheimnisverrat oder Komplott, gezielte Hackerangriffe oder Eingriffe Dritter in EDV-Systeme (denken Sie etwa an Daten in der Cloud) abdecken. Die Schäden können durch (häufig unbekannte) Dritte, aber auch eigene Mitarbeiter verursacht werden – übrigens auch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter. Die Vertrauensschadenversicherung springt dann ein, wenn Ihnen ein direkter Vermögensschaden entsteht.

Wir – und etwa auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das BKA – beobachten jedes Jahr steigende Schäden durch Betrug, Hacking, Phishing und andere kriminelle Methoden. Gleichzeitig ist aber beispielsweise der Eingehungsbetrug nicht durch die Warenkreditversicherung gedeckt, hier ist zwingend eine weitere Absicherung notwendig. Für eine VSV ausschlaggebend sind häufig auch die Compliance-Regeln des Unternehmens. Angestellte Geschäftsführer sollten dabei auch immer ihre Geschäftsführerhaftung im Hinterkopf behalten.