Groß waren die Erwartungen, groß sind nun die Enttäuschungen. Gleich nach der Verabschiedung des neuen Insolvenzrechts waren es Experten der Praxis wie die Insolvenzanwälte der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, die ihre Unzufriedenheit äußerten – wir berichteten. Nun meldete sich mit Prof. Dr. Gerhard Pape auch ein Richter des Bundesgerichtshofs zu Wort: Statt Rechtssicherheit bringe die Reform in der Praxis „eine Vielzahl neuer Probleme“, zitiert ihn das im Steuermagazin nwb (NWB Nr. 37 vom 11.09.2017). Der Gesetzgeber habe im Wesentlichen nur die bisherige BGH-Rechtsprechung umgesetzt, das Anfechtungsrisiko sei durch die Reform nicht geringer.
Nicht verwunderlich, denn lediglich die Verkürzung des Anfechtungszeitraums von zehn auf vier Jahre gehört zu den erwähnenswerten und wirksamen Verbesserungen. Man muss damit einfach nur weniger Jahre mit der Befürchtung leben, nach Abschluss eines Geschäfts und Erhalten der Zahlung doch noch in einen Insolvenzfall hineingezogen werden. Da sich die Mehrzahl der Insolvenzanfechtungen aber auch schon vor der Reform ohnehin auf einen Zeitraum von bis zu vier Jahren bezogen, wurde hier in der Realität nicht viel gewonnen. Dass auch einige in diesem Bereich spezialisierte Kreditversicherer diese Schadenerfahrungen gemacht haben, bestätigt uns Martin Muche, Mitarbeiter der Tokio Marine Kiln Europe S.A., der Frankfurter Niederlassung eines japanischen Spezialversicherers.
Eine aus unserer Sicht weiterhin nützliche Verbesserung des Insolvenzanfechtungsrecht würden wir dennoch ergänzen: die Neuregelung der Anfechtungsansprüche. Zinsen werden nun erst nach Verzugseintritt und nicht wie früher mit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geltend gemacht.
Gebessert hat sich die unsichere Lage für Unternehmen mit der Reform jedoch nicht. „Gefühltermaßen nehmen die Insolvenzanfechtungen im Verhältnis zu den Insolvenzen weiter zu“, erklärt Martin Muche gar.
Nur bedingt weiter hilft dagegen die vielbeachtete, vermeintliche Verbesserung zur Ratenzahlung und anderer Zahlungserleichterungen. Eine Ratenzahlung alleine hat auch in der Vergangenheit in der Regel nicht zu einer Insolvenzanfechtung geführt. Weitere Indizien aber – beispielsweise verspätete Zahlungen gepaart mit einer Ratenvereinbarung – brachten unweigerlich die Anfechtung. Und dabei ist es auch mit der Reform geblieben.
In der Summe hat sich das Risiko auch unserer Erfahrung nach sogar erhöht. Auch auf europäischer Ebene nehmen die Insolvenzanfechtungen zu. „Unsere Kunden werden inzwischen auch verstärkt aus dem europäischen Ausland heraus angefochten“, berichtet Martin Muche. „Bereits häufiger hat unser Haus, die Tokio Marine Kiln Europe SA, Schäden unter anderem in Italien und Schweden reguliert.“ Laut Muche ist hierbei zu beachten, dass die Abwehr und Regulierung von Ansprüchen in ausländischen Rechtssystemen recht komplex ist und vom angefochtenen Unternehmen üblicherweise kaum geleistet werden kann. Es helfen die Netzwerke spezialisierter Versicherer, die auch im Ausland die Abwehr und Regulierung von Ansprüchen übernehmen und die notwendige Expertise bieten.
Ganz klar ist: Die Insolvenzverwalter schauen seit der Reform noch genauer hin. Und wenn angefochten wird, fallen die Urteile und Vergleiche zunehmend höher aus. Seien Sie auf der Hut – und sichern Sie sich entsprechend ab. Wir helfen Ihnen dabei.
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