Die Anwälte von Buchalik Brömmekamp – eine unter anderem auf Insolvenzverfahren spezialisierte Kanzlei – prognostizieren trotz der beschlossenen Änderung der Insolvenzordnung ein „unvermindert hohes Risiko“, über eine Anfechtung nachträglich in einen Insolvenzfall gezogen zu werden. Dies veröffentlichte die Kanzlei auf ihrer Website.
„Die Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre, die Bevorzugung des unmittelbaren Leistungsaustausches und die Besserstellung bei Ratenzahlungen betreffen nur Einzelfälle. Die Reform wird für die überwiegende Zahl von Anfechtungen wirkungslos bleiben“, erklärt der Anfechtungsrechtsexperte der Wirtschaftskanzlei, Dr. Olaf Hiebert. Einzig die Neuregelung der Zinsen, die nun erst ab Eintritt des Verzuges zu zahlen sind, sei eine Entlastung für viele Gläubiger.
Das Gesetz durchlief vergangene Woche, am 15. Februar 2017, recht überraschend Rechtsausschuss und Bundesrat, bereits einen Tag später passierte es schon den Bundestag. Es wird in Kürze in Kraft treten – ein Eilverfahren, das dem jahrelangen Warten auf winzige Fortschritte völlig entgegensteht.
Die Reaktionen sind derweil gespalten, denn so wie Buchalik Brömmekamp geht es einigen nicht weit genug. Auch wir sehen die gewünschte Rechtssicherheit noch nicht in der Form hergestellt, wie wir es uns wünschen würden. Wir schätzen aber, dass das Gesetz nun immerhin eine leichte Verbesserung darstellt und inhaltlich in eine akzeptable Richtung geht. Zudem erhoffen wir uns aufgrund der Neuregelung der Zinsen, dass der Insolvenzverwalter seine Anfechtungen den Gläubigern nun zeitnah vorlegt. Und nicht länger – wie in der Vergangenheit üblich – den maximalen zeitlichen Rahmen ausnutzt, um die maximale Zinsforderung zu erlangen.
Unternehmen raten wir weiterhin zu einer gründlichen Prüfung des individuellen Anfechtungsrisikos, immer häufiger auch zu einer zusätzlichen Absicherung über eine Insolvenzanfechtungspolice. Sinnvoll ist das meist schon deshalb, weil Rechtsverfolgungskosten mit abgesichert werden können.
Auch uns liegen bereits Anfechtungen gegenüber unseren Kunden vor. Glücklicherweise waren die meisten Forderungen versichert, und sehr häufig konnten die Fälle niedergeschlagen werden oder endeten mit einem Vergleich. Dennoch sind in der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, bei denen Unternehmen unerwartet in finanzielle Schieflagen – bisweilen in existenzbedrohende Situationen – gerieten, weil sie längst erhaltene und sicher geglaubte Forderungen zurückzahlen sollten. Dieses Risiko ist noch immer gegeben.
Wir helfen gerne bei Ihrer individuellen Risikoeinschätzung.
Stichwörter: Forderungsausfall, Gesetzesnovelle, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzordnung, Zahlungsausfall