21. April 2020

Kreditversicherer vereinbaren Corona-Schutzschirm mit Bundesregierung

In einem Abkommen zwischen Bund und Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) konnte eine Rückdeckung von 30 Milliarden Euro für Entschädigungszahlungen erreicht werden. Dieser Corona-Schutzschirm für Kreditlimite schließt sich an das in Windeseile verabschiedete Milliardenpaket mit Soforthilfen und Krediten sowie die vorübergehenden Anpassungen der Insolvenzordnung an und versieht seit vergangener Woche auch die Limite der Kreditversicherer mit einem besonderen staatlichen Segen.

Kreditlimite in Höhe von 400 Milliarden Euro

Damit sind die bestehenden Kreditlimite von rund 400 Milliarden Euro, die die Versicherer ihren Kunden – und damit unzähligen Lieferanten – bereits bereitstellen, geschützt. Diese Zusage mussten die Versicherer treffen. Als weitere Bedingung führen die Versicherer zwei Drittel ihrer Prämieneinnahmen für das Jahr 2020 an den Bund ab und tragen Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst. Zudem verbleiben die Ausfallrisiken, die die Garantie des Bundes übersteigen, bei den Versicherern.

Coronavirus Schutzschirm
Die Bundesregierung sorgte bereits für umfassende Rettungspakete – nun vereinbarten Wirtschafts- und Finanzministerium mit den Kreditversicherern einen gesonderten Schutzschirm, der die Warenströme in der Corona-Krise sichern soll. Bild: Noah Näf on Unsplash

Das Abkommen gilt rückwirkend ab März 2020 bis zum Jahresende 2020, zunächst muss es aber noch in individuelle Verträge zwischen Bund und den einzelnen Versicherern transferiert werden.

Warenströme sichern

Die Intention des Schutzschirms indes liegt auf der Hand: Die Bundesregierung möchte sicherstellen, dass der Warenfluss auch und besonders in der aktuell massiv in den Wirtschaftskreislauf eingreifenden Corona-Krise aufrechterhalten bleibt. Auch wenn mit steigenden Insolvenzen gerechnet werden muss – Coface erwartet beispielsweise eine Rezession in 68 Ländern der Welt und 11 Prozent mehr Insolvenzen in Deutschland – sollen Unternehmen an ihre Abnehmer liefern, soll die Wertschöpfungskette gesichert sein. Gleichzeitig betonen die Versicherer, weiterhin Geschäfte und Risiken zu prüfen und ihre Versicherten wie gewohnt zu warnen bzw. im Falle gestiegener Risiken bei einem Abnehmer auch Limite zu entziehen. Damit bleiben die Versicherer auch Ausfallverhinderer.

Die Garantie des Bundes bringt nicht nur den Versicherern, sondern vor allem ihren vielzähligen Kunden – den großen und kleinen Unternehmen Deutschlands – eine enorme Stabilität. Schließlich können die versicherten Unternehmen nun doppelt darauf vertrauen, dass sie bei Forderungsausfällen nicht im Regen stehen.

Stichwörter: , , ,