12. Februar 2019

Vorwurf Bilanzbetrug: Kreditversicherungsnehmer sind geschützt

Seit Ende Januar tobt ein Sturm über und um Wirecard, den süddeutschen Dienstleister für Zahlungsabwicklung. In einer inzwischen mehrteiligen Artikelserie hatte die Financial Times verschiedene Vorwürfe erhoben, unter anderem sei man auf Bilanztricksereien mit zurückdatierten Verträgen aufmerksam geworden. Wirecard wehrt sich und will rechtliche Schritte einreichen, eine Anzeige wegen möglicher Kursmanipulation ist bereits gestellt, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Auch die BaFin ist aktiv.

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Ganz gleich, ob und wie viel an der Financial Times-Story dran ist: Wirecard hat bereits Schaden genommen. Der Kurs der Aktie brach (mehrfach) ein, die Gerüchte erschütterten Geldgeber und Aktionäre. Eine Vielzahl von weiteren Artikeln in allen großen Wirtschaftszeitungen beschäftigen sich nach wie vor mit dem Fall – uneins, wer Recht hat. Und: ob es kaufen oder verkaufen heißt. Immer wieder habe es in den vergangenen Jahren derartige Gerüchte und Vorwürfe gegeben, ließ der Analyst Harald Schnitzer in einer Einschätzung für die DZ Bank wissen, immer erwiesen sie sich als haltlos.

Unsere Haltung: In dubio pro reo, das Prinzip sollte auch hier gelten. Man wird die Behörden ermitteln lassen und das Ergebnis abwarten müssen. Dennoch: das Rad dreht sich inzwischen weiter, und der Name eines so beschuldigten Unternehmens verliert definitiv an Vertrauen. Ein Schaden, der zunächst kaum in Euro zu vermessen ist, sich aber zweifellos in Verlusten niederschlagen wird.

Kennen Sie Ihren Kunden wirklich?

Wirecard ist mit Vorwürfen dieser Art nicht allein: Auch andere Unternehmen sind regelmäßig Gerüchten ausgesetzt, man würde die Bilanz frisieren und Zahlen aufhübschen. Oft genug bleiben es nur Gerüchte, die Unternehmer beweisen ihre Unschuld. Die Liste der zu Unrecht Beklagten ist deutlich länger als die derjenigen, die tatsächlich der Bilanzmanipulationen überführt wurden. Schaut man sich an, wie rasant die Aktien betroffener Unternehmen aber allein schon bei Gerüchten abrauschen, wird schnell klar: Die Unternehmen, die schuldig gesprochen werden, verursachen bei ihren Geschäftspartnern von jetzt auf gleich ein immenses Zahlungsausfall- und sogar Insolvenzrisiko. Dagegen können – und sollten – Lieferanten sich schützen.

Denn wie sicher sind Sie denn, Bilanzverfälschungen als solche überhaupt zu erkennen? Jeder Unternehmer hat bei der Bilanzerstellung schließlich Freiheiten und Freiräume, einzelne Bilanzpositionen höher oder niedriger zu stufen. Wie bewertet man beispielsweise eine Kundenbeziehung? Teldafax zählte 500.000 Kunden und hat sie damit über Jahre reichgerechnet. Heute sind all diese Kunden Gläubiger. Weitere Beispiele, bei denen Anleger den Bilanzen vertrauten – weil diese keinen Anlass zum Zweifel boten: Steinhoff baute sich ein Möbelimperium auf Pump auf und zerbrach. 14 Monate dauert schon der Kampf ums Überleben. Und P&R Container ließ, besonders dreist, seine Anleger Container finanzieren, die es nicht gab.

Gegen die Folgen von Bilanzbetrug absichern

Einzelne Aktionäre oder Geldanleger haben keine Chance, ein solches Risiko zu erkennen. Unternehmer aber, die Möbel an Steinhoff liefern oder die Netzgesellschaft, die den Strom von einem Direktvermarkter durch seine Netze transportiert, können sich gegen Forderungsverluste absichern. Vor dem Platzen der Bombe „Bilanzmanipulation“ hätten die Kreditversicherer in vielen Fällen ihren Kreditversicherungsnehmern Limite zur Verfügung gestellt. Mit dem Schutz der Warenkreditversicherung sind Sie als Unternehmer auch in solchen Fällen vor einem größeren Schaden abgesichert. Lassen Sie es nicht erst darauf ankommen.

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