Es ist ein Paukenschlag innerhalb der Kreditversicherungsbranche: Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 22. Januar 2014 die so genannte Anrechnungsklausel für unwirksam. Dieses Urteil gilt für Verträge, die auf den AVB WKV-M 2007 (Fassung 2008) basieren.
Das Urteil finden Sie hier, eine Kurzfassung hier.
Derzeit lassen wir das Urteil von unserem Anwalt gründlich prüfen, in Kürze veröffentlichen wir an dieser Stelle seinen Kommentar.
Stichwörter: Anrechnungsklausel, Kreditversicherung