Wer hätte das gedacht? Sieben Monate und zehn Tage vor der Bundestagswahl nimmt die amtierende Regierung doch tatsächlich noch hartnäckiges Thema in Angriff: Die Reform des Insolvenzgesetzes. Seit einigen Jahren schon steht es besonders wegen des für viele Unternehmen verheerenden Anfechtungsrechts in der Kritik, erst vor einer Woche berichtete der WDR in der Reihe „die story“ von drei Unternehmern, die wegen der Insolvenz eines ihrer Kunden selbst in eine existenzbedrohende Lage gerieten.
Am heutigen Mittwoch nun wird ein Gesetzentwurf im Rechtsausschuss beraten, morgen soll er bereits den Bundestag passieren. Das Ziel: mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer (die sich in der Vergangenheit auch schon mit Lohnzahlungs-Rückforderungen konfrontiert sahen).
Zur Stunde tagt der Ausschuss.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, lässt dazu verlauten:
„In Zukunft können Insolvenzverwalter von Lieferanten nicht mehr hohe Beträge zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten.“
Überraschend: Offenbar gibt es keine „neuen Sonderrechte“ für einzelne Gläubigergruppen, auch nicht „für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger“.
Interessant sind an dieser Stelle auch die Vorschläge des Deutschen Richterbundes zur Novellierung des Gesetzes. Aktuell ist mit einer Verkürzung der Rückforderungsfrist von bislang zehn auf nunmehr vier Jahre zu rechnen, Ratenzahlungen sollen zudem nicht mehr per se verdächtig sein.
Bedenken Sie bitte, dass eine Gesetzesreform die Insolvenzanfechtung nicht aufhebt. Die Gefahr von Rückforderungen ist also auch weiterhin gegeben – wie es um Ihr individuelles Risiko steht, können Sie an dieser Stelle für sich testen.
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Stichwörter: Gesetzesnovelle, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzordnung, Reform