Fast jeder hat schon erlebt, dass die Limitentscheidung einer Warenkreditversicherung nicht ausreichend ist oder die Limitanfrage komplett abgelehnt wird.
Es ist die Aufgabe eines Kreditversicherungsanbieters, ihren Kunden zu bewerten und ihnen dementsprechend Limite einzuräumen. Bei mangelnder Bonität oder fehlenden Unterlagen bleibt dem Kreditversicherer jedoch nichts anderes übrig, sich gegen eine Zeichnung oder nur für eine Teilzeichnung Ihrer Limitwünsche zu enscheiden. Regelmäßig kommt zudem vor, dass zwar die Bonität Ihres Abnehmers ausreichend ist, der Kreditversicherungsanbieter seinen Limitrahmen aber bereits für andere Versicherungsnehmer ausgeschöpft hat.
Die sogenannte Top Up Cover Police setzt auf diese Entscheidungen auf. Die meisten Anbieter bieten Ihnen so auf die Teilentscheidung Ihrer Kreditversicherung (Erstversicherer) ein Zusatzlimit. In Einzelfällen (Unternehmen muss bewertbar sein!) besteht die Möglichkeit, trotz Ablehnungen Zusatzlimite zu vereinbaren.
Seit Oktober 2018 ist es möglich, auch einen einzelnen Top-Up-Versicherungsschutz online mit sofortiger Kreditzusage bis 500.000 € zu buchen. Auch größere Einzelrisiken können hierüber beantragt werden. In unserem Blog können Sie mehr erfahren.
Am deutschen Markt gibt es verschiedene Deckungskonzepte – von der pauschalen Verdoppelung der teilgezeichneten Limite über ein pauschales Zusatzlimit (200T€) für alle Teilentscheidungen ab 50T€ Limit bis hin zu individuellen Zusatzlimiten im Millionenbereich.
In der Regel orentiert sich das Bedingungswerk der Zusatzpolice am Hauptvertrag. Im Schadensfall sollte die Abrechnung des Schadens für Sie als Versicherungsnehmer einfach und übersichtlich bleiben. Hier haben wir mehr Informationen für Sie.
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