Mehr und mehr Rechnungen blieben in den vergangenen Monaten unbezahlt – dies besagen gleich etliche aktuelle Studien. Gläubiger warten immer länger und oftmals vergeblich darauf, dass ihre Forderungen beglichen werden. Und nicht selten geraten sie damit selbst in Insolvenzgefahr, auch bei Geschäften im Euroraum. Auf rund 340 Milliarden Euro Schaden bezifferte die EU-Kommission den Schaden durch Zahlungsverzug für europäische Unternehmen im Jahr 2012.
Doch auch wer Aufträge vermeintlich liquider Geschäftspartner wie der öffentlichen Hand annimmt, kann enttäuscht werden. Deren Zahlungsmoral steht seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, etwa aus dem (Bau-)Handwerk, klagen immer wieder über sehr lange, ausgereizte oder überschrittene Zahlungsziele, bisweilen auch unvollständige oder ganz ausbleibende Zahlungen.
Daran konnte auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bislang wenig ändern. Ein Grund: Obwohl sie zum 16. März 2013 in nationales Recht überführt werden sollte, fehlt in Deutschland ein entsprechendes Gesetz. Doch selbst in Österreich, wo es dieses gibt, steht es um die Zahlungsmoral nicht besser: Im Schnitt vereinbare die öffentliche Hand 36 statt der gesetzlich geforderten 30 Tage Zahlungsziel. Und die lasse sie dann um weitere zwei Wochen verstreichen.
Damit alle Mitgliedsländer die Notwendigkeit der Zahlungsrichtlinie erkennen und schnellstmöglich für ihre Um- und Durchsetzung sorgen, führt die EU-Kommission bereits seit rund einem Jahr eine entsprechende Informationskampagne durch, etwa durch die Website 30max. Die dort veröffentlichte „Map of Debtors“ belegt etwa, dass die öffentlichen Institutionen in Deutschland das auf 30 Tage gesetzte maximale Zahlungsziel ebenfalls um 6 Tage überschreiten. Negativer Spitzenreiter ist Italien mit einer durchschnittlichen Zahlungsdauer von sogar 170 Tagen.
Für uns ein untrügliches Zeichen, dass eine nationale Gesetzgebung kommen und den Unternehmern Sicherheit geben muss.
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