Bis zu zehn Jahre nach einer erhaltenen Zahlung kann der Insolvenzverwalter diese anfechten und von Ihnen zurückfordern. Neben den fünf klassischen Kreditversicherungsgesellschaften reagierten jetzt weitere Versicherer auf die Gefahr vor Forderungsausfällen, die so entstehen können – auch ohne, dass Sie eine KV bei dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen haben.Erst jüngst kam ein weiterer europäischer Kreditversicherer mit einer Ausschnittsdeckung nur für die Insolvenzabdeckung auf den Markt.
Es traf zum Beispiel den Fußballbundesligisten Bayer Leverkusen: Das Landgericht Köln verdonnerte den Verein, insgesamt 16 Millionen Euro Sponsorengelder des insolventen Billigstromanbieters Teldafax zurückzuzahlen. Begründung: Bayer soll zum Zeitpunkt der Zahlungen schon von der Zahlungsunfähigkeit der Firma gewusst und trotzdem die Sponsorengelder eingestrichen zu haben – so lautet jedenfalls die Vermutung des Insolvenzverwalters.
Dahinter steckt das derzeit arg umstrittene Insolvenzanfechtungsrecht, von dem wir an dieser Stelle schon mehrfach berichteten: Im Falle einer Insolvenz fordert der Insolvenzverwalter dann nicht nur die ausstehenden Zahlungen ein, sondern rollt auch längst abgeschlossene Geschäfte gründlich auf. Kommt er dann zu dem Ergebnis, dass einzelne Unternehmen von den Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten und sich so bewusst Vorteile zulasten anderer Gläubiger verschafft haben könnten, kann er die Zahlung zurückfordern – und das bis zu 10 Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens.
Daraus ergibt sich das äußerst schlecht zu kalkulierende Risiko: Trotz bereits erhaltener Zahlung und damit erfolgreich abgeschlossener Geschäftsbeziehung besteht die Gefahr, noch in einen Insolvenzfall gezogen zu werden. Im Falle einer Rückforderung lebt die Forderung wieder auf und reiht sich ggf. in den Versicherungsschutz so ein, als wäre sie nie bezahlt worden. Dies betrifft Rechnungen – und im Falle von Bayer Leverkusen eben auch auch die Beträge, die in Sponsorenverträgen vereinbart werden.
Als Unternehmen haben Sie nun mehrere Möglichkeiten, dieses Risiko abzusichern:
Einerseits kann der Weg über Ihre bereits abgeschlossene Kreditversicherung gehen – dann nämlich können Sie mit der Anfechtungsversicherung einen Zusatzschutz erlangen. Dabei wird eine Deckungslücke für die darin versicherten Forderungen durch eine zusätzliche jährliche pauschale Versicherungssumme geschlossen. Die Police kann als Ergänzung zu einer bestehenden Warenkreditversicherung des jeweiligen Anbieters abgeschlossen werden.
Andererseits gibt es inzwischen auch mehrere kreditversicherungsunabhängige Lösungen, d.h. eine reguläre Kreditversicherung muss bislang nicht oder nicht beim gleichen Anbieter abgeschlossen sein. Wir freuen uns über den steigenden Wettbewerb und erwarten, dass auch weitere Gesellschaften eine Insolvenzanfechtungspolice auf den deutschen Markt bringen.
Wir behalten für Sie den Markt im Auge, rufen Sie uns an – wir suchen gemeinsam mit Ihnen die Lösung, die am besten zu Ihnen passt.
Stichwörter: Gesetzesnovelle, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzordnung