Im Falle der insolventen Baumarktkette Praktiker haben die Insolvenzanwälte nun erste Rückforderungen an ehemalige Zulieferer versandt. Schon häufiger haben wir über die Praxis der Insolvenzanfechtung berichtet.
Eine rechtliche Einschätzung der nun vorliegenden Entwicklung in Sachen Insolvenzanfechtung bleibt abzuwarten. Wir holen nun genauere Informationen ein und berichten in Kürze weiter.
Was sollte ich tun?
Hatten Sie zum Zeitpunkt der Praktiker-Insolvenz Ihre Forderungen an die Baumarktkette über eine Kreditversicherung und/oder über einen Factoringvertag abgesichert? Dann sollten Sie Ihren damaligen Kreditversicherer und/oder Ihre Factoringgesellschaft informieren. Wir prüfen gerne für unsere Kunden, ob für die angefochtenen Forderungen noch ausreichender Versicherungsschutz bestanden hat.
Bevor Sie dem Insolvenzverwalter das geforderte Geld überweisen, sollten Sie das Einverständnis der betreffenden Versicherungs- / Factoringgesellschaft abwarten.
Generell gilt in Sachen Insolvenzanfechtung: Fragen Sie einen Anwalt, wenn möglich einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Hauptsache, die Rechnung ist bezahlt? Diese einfache Losung gilt leider schon längst nicht mehr. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Absicherung sprechen Sie uns gerne an:
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Heiko Walter | Jens Kammann | |
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