Die Diskussion tobt seit Jahren: Fällt auch auf vorab gewährte Schadenfreiheitsrabatte Versicherungssteuer an? Die einzelnen Kreditversicherungsanbieter haben den Schadensfreiheitsrabatt im Vorabdiskont unterschiedlich bewertet – in manchen Fällen berechnete man die Versicherungssteuer, in anderen nicht. Unser Eindruck war, dass diese Entscheidung von den Behörden des jeweiligen Bundesland abhing.
Was bedeutet das für den Versicherungsnehmer? Grundsätzlich gilt, dass auf die berechnete Prämie Versicherungssteuer fällig wird. Dieser Steuersatz von 19 % wird bei der späteren Rückerstattung eines Schadenfreiheitsrabatts nicht mit überwiesen. Einmal abgeführte Versicherungsteuer gibt es leider nicht zurück.
Beispiel: Ihre Jahresprämie beträgt 50.000 €. Sie haben einen Schadensfreiheitsrabatt von 20 % vereinbart – auszuzahlen nach Ablauf des Versicherungsjahrs. 10.000 € würden Sie bei einem schadenfreien Jahr zurückerhalten. Die einmal gezahlte Versicherungssteuer von 19 % auf diesen Teil der Prämie – also 1,900 € – würden Sie nicht zurück bekommen.
Die große Mehrheit der von uns betreuten Verträge ist dauerhaft schadensarm. In diesen Fällen bietet es sich an, den Schadenfreiheitsrabatt vorab zu diskontieren, also sofort von der Rechnung abzuziehen. Das heißt, von den 50.000 € Prämie würden Ihnen nur 40.000 € in Rechnung gestellt. Damit würde auch die Versicherungssteuer auf die rabattierten 10.000 € nicht fällig – 1.900 € Versicherungsteuer würden Ihnen erst gar nicht in Rechnung gestellt werden.
Und genau diese Frage ist strittig: Muss ein Versicherungsnehmer auch auf den vorab gewährten Schadenfreiheitsrabatt Steuern zahlen? Nicht unbedingt. Bereits der zweite große Anbieter für Kreditversicherung stritt im Namen seiner Kunden jahrelang mit den deutschen Behörden. Nun scheint der Kampf im Sinne der Versicherungsnehmer auszugehen, auch wenn es bis zur offiziellen Veröffentlichung der Entscheidung der Landesfinanzbehörden sowie der technischen Umsetzung beim Versicherer noch etwas Zeit brauchen wird. (Wir bleiben für Sie am Thema.)
Die Versicherungssteuer entfällt in Deutschland auf Prämien- und Beitragszahlungen vieler Policen. Sie ist im Versicherungsteuergesetz geregelt und fließt in den Bundeshaushalt. Im Jahr 2016 waren dies rund 12,76 Milliarden Euro (Quelle: Destatis). Der Steuersatz variiert nach Versicherungsart und beläuft sich auf maximal 19 %.
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