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Seit einigen Jahren machen wir bereits unsere Kunden auf die ansteigende Gefahr des Eingehungsbetrugs oder Bestellerbetrugs aufmerksam (s. beispielsweise hier oder hier). In „schöner“ Regelmäßigkeit nämlich kommt es vor, dass Unternehmen vermeintlich lukrative Aufträge erhalten, deren Auftraggeber nie planten, für diese Warenbestellungen auch nur einen Cent zu bezahlen. Lieferanten von schnell verwertbaren Produkten sind besonders gefährdet. Geschäfte werden schnell abgewickelt, das beauftragte Unternehmen liefert zügig, bleibt dann aber auf allen Kosten sitzen. Der Empfänger der Ware ist nicht mehr zu ermitteln, häufig werden hier von den Betrügern falsche Firmenanschriften verwendet. Die Fälle solchen Betrugs haben zuletzt weiter zugenommen, sowohl Kreativität als auch kriminelle Energie scheint längst nicht ausgeschöpft.
Betrug ist eine Straftat
Nun ist Eingehungsbetrug bzw. Bestellerbetrug zwar eine Straftat (über den allgemeinen Paragrafen zum Betrug: § 263 StGB) – die Erfolgschancen, auf juristischem Wege alle Kosten und Aufwendungen wieder zu bekommen, sind jedoch recht gering. Zudem können sich die Ermittlungen und eine Verurteilung über eine sehr lange Zeit hinziehen, während der das geschädigte Unternehmen außer Unsicherheit und weiteren Kosten nichts in der Hand hat. In einem Satz: Wenn überhaupt Geld fließt, dann in ferner Zukunft.
Versicherer sind alarmiert
Auch die Kreditversicherer warnen inzwischen vor diesem Risiko, selbst dann, wenn sie gar keine Police im Angebot haben, die diese Gefahr abdeckt. Das ist neu – und ein deutliches Signal dafür, dass auch sie vermehrt Schadensfälle beobachten. Ganz unabhängig davon, wie sie es nennen: ob Identitätsdiebstahl, Stock-Betrug oder, wie wir, Eingehungsbetrug. Der Versicherer Coface warnte seine Kunden ausführlich per Newsletter. Euler Hermes drehte gleich drei YouTube-Videos, in den der Rechtsanwalt Rüdiger Kirsch die Gefahren durch Internetkrimininalität erläutert. Und Atradius riet zu besonderer Vorsicht bei Unternehmen, die gerade erst gegründet wurden, bei denen das Management gewechselt hat oder die Waren bestellen, die gar nicht zu ihrem Geschäftsgegenstand passen und twitterte Mitte Dezember:
Der beobachtete Anstieg an Fallzahlen spiegelt leider auch unsere Erfahrung wider. Und je größer ein Markt für das Produkt, desto höher ist die Anzahl der Betrugsversuche. Während eines Vortrags eines Lebensmittelverbandes bestätigten uns gar 12 von 14 Teilnehmern, bereits einen solchen Betrugsschaden erlitten zu haben.
Auch das BKA veröffentlichte bereits ein Faltblatt mit Warnhinweisen (Download als PDF: CEOFraud / auf der BKA-Seite).
Wichtig: Über die Warenkreditversicherung ist der Eingehungsbetrug nicht abgedeckt.
Update von Juni 2018: Ein erster Kreditversicherer bietet inzwischen einfache effiziente Lösung an, wie Sie Betrug in der WKV absichern können. Seit mehr als drei Jahren versuchen wir, die Kreditversicherer dazu zu bewegen, den steigenden Betrugsfällen etwas entgegenzusetzen. Immer wieder erhielten wir dieselbe Aussage: Betrug können wir nicht in der WKV absichern. Jetzt endlich ist es uns gelungen, mit einem Versicherer ein Zusatzprodukt im Rahmen einer Vertrauensschadenversicherung, die ausdrücklich diesen Bestellerbetrug abdeckt, aufzulegen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Was können Sie tun?
In Anbetracht dieser Entwicklung raten wir dringend dazu, sämtliche innerbetrieblichen Schutzmechanismen zu erhöhen:
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, erhöhen Sie insbesondere deren Sensibilität für potenzielle Betrüger.
- Gestalten Sie Workflows so, dass Anfragen und Aufträge vor Zustandekommen des Kaufvertrages durch mehrere Instanzen geprüft werden – mindestens Vier-Augen-Prinzip!
- Ziehen Sie technische Sicherheitsvorkehrungen in Betracht, beispielsweise automatische Systemwarnungen bei veränderter Lieferanschrift eines bekannten Kunden oder sehr kurzfristiger Auftragserteilung bei überdurchschnittlich hohem Auftragsvolumen.
- Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden und Auftraggeber.
- Sichern Sie sich durch eine Vertrauensschadenversicherung: Im Rahmen dieser Police kann Versicherungsschutz unter anderem gegen Verluste durch Dritte (Eingehungsbetrug) gewährleistet werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Bedingungen dieser Police Ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen und ausreichenden Deckungsschutz gewährleisten.
Zum Hintergrund: Eine Vertrauensschadensversicherung wurde ursprünglich entwickelt, um Ihr Unternehmen gegen Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter abzusichern. Mittlerweile kann die VSV den Betrug durch Dritte, aber auch Hackerschäden mit abdecken.
Kontaktieren Sie uns: Wir analysieren gemeinsam die Unternehmenssituation und entwickeln für Sie ein individuelles, risikogerechtes Konzept.
Stichwörter: Bestellerbetrug, Betrug, Eingehungsbetrug, Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, VSV