24. November 2014

Weitere Verbesserung der Policen gegen Insolvenzanfechtung

Das Insolvenzanfechtungsrecht sorgt für großes Unbehagen, schließlich bringt es ein kaum kalkulierbares Forderungsausfallrisiko in die Unternehmen. Die Mehrzahl der Kreditversicherer steht nun mit ausgewogenen Lösungen parat. Und: deren Bedingungen der Policen gegen Insolvenzanfechtung verbessern sich derzeit stetig – wie wir soeben auch auf der Euler Hermes-Maklertagung erfuhren.

Wissen Sie noch, welche Ihrer Kunden vor zehn Jahren in Zahlungsschwierigkeiten waren? Wussten bzw. wissen Sie überhaupt, welche Ihrer Geschäftspartner möglicherweise gerade in einer Krise stecken? Richtig – dies ist in der Regel kaum nachzuvollziehen. Und es spielt üblicherweise auch keine Rolle, solange Ihre Rechnungen bezahlt werden. So zumindest werden es die allermeisten Unternehmen handhaben.

Policen gegen Insolvenzanfechtung
Bis zu zehn Jahre nach einer erhaltenen Zahlung kann der Insolvenzverwalter diese anfechten und von Ihnen zurückfordern

Problematisch wird der Fall jedoch, wenn einer Ihrer Partner in die Insolvenz rutscht. Dann nämlich fordert der Insolvenzverwalter unter Umständen nicht nur die ausstehenden Zahlungen ein, sondern rollt auch längst abgeschlossene Geschäfte gründlich auf. Kommt er zu dem Ergebnis, dass Sie von den Zahlungsschwierigkeiten ihres Schuldners wussten und sich so bewusst Vorteile zulasten anderer Gläubiger verschafft haben könnten, kann er die Zahlung zurückfordern – und das bis zu 10 Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens. Die Beweislast liegt – nach derzeitiger BGH-Rechtsprechung – unter Umständen bei Ihnen.

Daraus ergibt sich das äußerst schlecht zu kalkulierende Risiko, trotz bereits erhaltener Zahlung und damit erfolgreich abgeschlossener Geschäftsbeziehung in einen Insolvenzfall gezogen zu werden. Im Falle einer Rückforderung lebt die Forderung wieder auf und reiht sich ggf. in den Versicherungsschutz so ein, als wäre sie nie bezahlt worden. Eine Deckungslücke entsteht, wenn die Forderungen die gültige Versicherungssumme der bestehenden Kreditversicherung übersteigt.

Ein prominentes Opfer der aktuellen Rechtslage: Bayer Leverkusen. Der Bundesligist soll 16 Millionen Euro Sponsorengelder zurückzahlen, die man einst vom Energieunternehmen Teldafax erhielt. Teldafax ist längst Geschichte; ganze 500.000 Gläubiger warten auf Ihr Geld. Bei diesen soll Bayer sich nun einreihen, so der Insolvenzverwalter.

Ein solcher unerwarteter Forderungsausfall muss nicht in die Millionenhöhe gehen, um existenzgefährdend zu sein – auch kleinere Beträge können ernsthafte Liquiditätsprobleme verursachen. Dieses quasi unkalkulierbare Risiko dürften die meisten Unternehmen nicht selbst schultern können. Zwar ist sich der Gesetzgeber dieses Problems bewusst, eine geplante Novellierung des Insolvenzanfechtungsgesetzes steht aber wegen Meinungsverschiedenheiten in der Großen Koalition derzeit komplett still.

Umso wichtiger sind an dieser Stelle die Versicherer. Die Mehrzahl von ihnen bietet inzwischen Policen an. Erster am Markt war Euler Hermes, gefolgt von Atradius und schließlich der Mehrzahl der anderen Anbieter. Mit der so genannten Anfechtungsversicherung halten sie einen Zusatzschutz gegen Forderungsausfall bei Rückforderungen im Zusammenhang mit Insolvenzen bereit, Stichwort: Insolvenzanfechtung.

Dabei wird die Deckungslücke durch eine zusätzliche jährliche, pauschale Versicherungssumme für darin versicherte Forderungen geschlossen. Die Police kann als Ergänzung zu einer bestehenden Warenkreditversicherung des jeweiligen Anbieters abgeschlossen werden. Zudem gibt es kreditversicherungsunabhängige Lösungen.

Sie als Unternehmen dürften nun vom zunehmenden Konkurrenzdruck zwischen den Kreditversicherungen profitieren: Wir rechnen weiterhin mit deutlichen Verbesserungen bezüglich Deckungsschutz und Umfang der Anfechtungsversicherung. Anlässlich einer Maklertagung am heutigen Dienstag hat beispielsweise Euler Hermes bekanntgegeben, den Deckungsumfang seiner Anfechtungspolice deutlich zu erweitern – und damit ein sehr positives Zeichen gesetzt.

Wir informieren Sie regelmäßig an dieser Stelle über Neuigkeiten rund um das Thema Kreditversicherung und halten Sie auch zum Thema Insolvenzanfechtung auf dem Laufenden.

Nehmen Sie außerdem Kontakt mit uns auf, um konkrete Informationen zu individuellem Risiko und Absicherungsmöglichkeiten zu erhalten: per E-Mail mit dem Stichwort „Absicherung der Insolvenzanfechtung“ – oder telefonisch unter 02272/91985-0. Wir verschaffen Ihnen gern einen Überblick!

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