29. Juli 2021

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kunde von den Unwettern betroffen ist?

Autos stehen in Wasser

Es ist nun gute zwei Wochen her, dass der Starkregen im Westen Deutschlands einige Regionen katastrophal traf. Viele Menschen, Unternehmer und Firmen mussten zusehen, wie ihre Existenz vom Unwetter im wahrsten Sinne des Wortes davongerissen wurde. Ganz zu schweigen vom Ertragen des Verlustes an Menschenleben. Für viele bedeutet dies einen dramatischen Einschnitt.

Wie sehen die wirtschaftlichen Folgen aus der Katastrophe für Unternehmen aus?

Die ganze Dramatik wird aber auch dazu führen, dass einige Unternehmen nicht mehr in der Lage sein werden, ihren Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen. Der Verlust von Material, Maschinen, Werkzeugen wird nur schwer zu kompensieren sein. Und dies auch nur dann, wenn noch Infrastruktur vorhanden ist. Die Bilder aus den Medien lassen erahnen, dass es Regionen gibt, in denen schon deren Wiederaufbau Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Aufräumarbeiten dauern an. Derzeit kann niemand genau sagen, ob Schadstoffe die Böden belasten und bebaute Flächen erneut genutzt werden können. Flussbetten müssen wieder befestigt werden. Viele Verkehrswege sind zerstört oder stark beeinträchtigt. Und in einer Zeit mit knappen Baumaterialien wird es beim Wiederaufbau höchstwahrscheinlich Verzögerungen geben.

Wo und wie kann man einen neuen Standort errichten? Die Zukunft ist für viele ungewiss.

Gibt es freie Gewerbeflächen in der Nähe? Welches Vermögen und Material ist noch vorhanden? Wie sieht es mit meinen Mitarbeitern aus? Sind Handwerker verfügbar? Finanziert meine Bank das alles mit?
Plötzlich stehen viele unverhofft vor diesen existenziellen Fragen und es steht zu befürchten, dass nicht jeder alle so beantworten kann, dass die Fortführung seines Betriebes möglich ist. Der ein oder andere wird wohl nur der Schritt in die (Privat-)Insolvenz als letztes Mittel zur Verfügung haben.

Was muss ich tun, wenn ich erfahre, dass mein Kunde von Unwetterschäden betroffen ist?

Wir haben die Versicherer angesprochen, wie Sie sich korrekt in dieser Situation verhalten. Unisono haben wir die Antwort erhalten, dass für Versicherungsnehmer in der Warenkreditversicherung keine geänderten Regeln gelten. Sie machen weiterhin die vertraglich vorgesehenen Überfälligkeitsmeldungen und informieren bei Kenntnis über gefahrerhöhende Umstände. Sofern Sie wissen, dass die Umstände aus den Unwettern resultieren, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Mitteilung. Die Versicherer werden die Einzelfälle wohlwollend prüfen. So lauten die Antworten aller Anbieter auf unsere Anfragen. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes oder zumindest der Produktion gelten gemeinhin als gefahrerhöhenden Umstände. Auch, wenn Sie Ihren Kunden helfen möchten, können wir nicht empfehlen, die Meldungen zu unterlassen. Im Zweifelsfall wird dies eine Obliegenheitsverletzung darstellen und der Versicherer Ihnen im Fall einer späteren Insolvenz des Kunden den Ausfall nicht erstatten.

Ich bin selbst betroffen! Was kann ich tun, um den Versicherungsschutz meiner WKV nicht zu gefährden?

Sofern Sie selbst betroffen sind, geben Sie uns gerne Bescheid. Wenn Sie derzeit nicht in der Lage sind, Prämien zu bezahlen oder Meldungen an den Versicherer zu machen, werden die Versicherer Ihnen keine Steine in den Weg legen. Atradius wird in einem Kundenanschreiben für alle Versicherungsnehmer auf das Vorgehen hinweisen. Euler Hermes hat eine Stellungnahme auf seiner Website veröffentlicht. Wir haben bereits vorsorglich für unsere Mandanten in den betroffenen Gebieten entsprechende, allgemeine Mitteilungen an die Versicherer verfasst. Wir empfehlen aber, so eng wie möglich zu kommunizieren, damit wir so gut es geht auf Ihre Lage Rücksicht nehmen können.

Wir hoffen, dass alle Betroffenen möglichst glimpflich davonkommen und, trotz der gemachten Erfahrungen, so bald wie möglich wieder eine Art Alltag führen können. Für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen wünschen wir viel Mut und Kraft.

Ihr VIA-Team

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