13. Mai 2022

Ukraine-Russland-Konflikt und das politische Risiko

Zerstörte Stadt in der Ukraine

Ein ausgewachsener, bewaffneter Konflikt in Europa. Solch einen Zustand haben sich die wenigsten von uns wirklich vorstellen können. Das Leid der Menschen vor Ort können wohl nur noch wenige aus eigener Erfahrung nachvollziehen. Bis dato gab es aber eine historisch friedliche Zeit in Europa, in der sich viele wirtschaftliche Verknüpfungen und Abhängigkeiten etablierten, die nun zum großen Teil in Frage stehen. In wie weit hilft Ihnen dabei die politische Deckung in der Warenkreditversicherung?

Kriegerische Ereignisse verhindern standardmäßig eine Leistung aus der Warenkreditversicherung

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen schließen vom Grundsatz her Ausfälle von Forderungen, die durch Krieg oder kriegerische Ereignisse auftreten, vom Versicherungsschutz aus. Dies gilt nicht nur für die Zahlungsunfähigkeit, sondern auch für den Nichtzahlungstatbestand (protracted default oder kurz PD). Dies ist auch insoweit nachvollziehbar, als es nur schwerlich möglich sein wird, eine geregelte Beitreibung von Außenständen unter solchen Umständen zu erreichen.
Es ist wohl auch verständlich, dass die militärische Zerstörung von Material und Menschenleben weit außerhalb dessen liegt, was man als kalkulierbares, unternehmerisches Risiko bezeichnen kann.

Die Absicherung des politischen Risikos kann verhindern, dass Ihr Unternehmen auch unter den finanziellen Folgen leiden muss

Wie schon beschrieben haben sich über viele Jahre teils enge wirtschaftliche Beziehungen in Richtung Osteuropa aufgebaut. Diese reichen von der kontinuierlichen Lieferung von Konsumgütern bis hin zu großen Anlagen und Projekten. Wie kann Ihnen die politische Deckung bei der Absicherung eines finanziellen Verlustes in der aktuellen Situation helfen? Ganz einfach: Dieser Baustein nimmt den vorgenannten Ausschluss wieder in Deckung. Zusätzlich sind auch Nichtzahlungen durch Zahlungsmoratorien oder Transferbeschränkung in diesem Zusammenhang in den Versicherungsschutz aufgenommen. Es handelt sich hier also um eine nützliche Klausel, die für alle exportierenden Unternehmen sinnvoll ist, die sich außerhalb des sehr stabilen Wirtschaftsraums der EU bzw. OECD bewegen. Wobei die ersten Versicherer damit beginnen, die Länder, in denen die politische Deckung angeboten wird, einzuschränken.

Kann ich aufgrund der Kampfhandlungen in der Ukraine sofort einen Versicherungsfall geltend machen?

Die Zeiten sind komplizierter geworden. War es vor hundert Jahren noch gängig, dass sich Staaten untereinander offiziell den Krieg erklärten, ist ein solcher, völkerrechtlicher Akt heute kaum noch vorzufinden. So hat Russland der Ukraine gegenüber eben keine Kriegserklärung abgegeben und Präsident Putin spricht in seiner Rede vom 23.02.2022 sogar von einem „Verteidigungsfall“ gemäß Charta der Vereinten Nationen. Die Ukraine wiederum hat aus verständlichen Gründen das gleiche getan. Unstrittig ist aber wohl, dass derzeit auf deren Staatsgebiet kriegerische Handlungen einer fremden Armee stattfinden, während aber große Teile des Landes zum Glück (noch) nicht von den Kämpfen betroffen sind.
Auch die verhängten Sanktionen gegen Russland stellen kein klares Zahlungsmoratorium dar. Einige russische Banken können weiterhin am SWIFT-Verfahren für den internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen. Andererseits sind Konten einzelner Personen oder Unternehmen gesperrt. Die Gesamtlage ist also eher differenziert zu betrachten.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich Forderungen gegen russische oder ukrainische Kunden habe?

Wir haben mit den deutschen Kreditversicherern gesprochen und die Antworten waren einheitlich. Durch die beschriebene Lage ist es durchaus möglich, dass ein Versicherungsfall unter den individuellen Umständen vorliegt. Dies bedarf aber einer detaillierten Prüfung, da die Versicherer Ihre Leistungen vor dem Hintergrund der verhängten Sanktionen bewerten müssen.
Wir raten unseren Mandanten daher, die Kommunikation mit dem Versicherer aufzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

Quellen: www.tagesspiegel.de; www.wikipedia.org

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