8. Dezember 2020

Schutzschirm für Kreditversicherung verlängert

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  1. Limite schützen

Sicherheit und Stabilität – soweit dies in der andauernden Pandemie möglich ist – vermittelt die Ende vergangener Woche bekanntgegebene sechsmonatige Verlängerung des Schutzschirms der Bundesregierung und der Kreditversicherer.

Wiederholt hatten wir im Jahresverlauf auf die unsichere Lage vieler Unternehmen aufmerksam gemacht und persönlich, in unserem Newsletter und etwa in diesem Artikel Hinweise gegeben, wie Versicherungsnehmer ihre Limite sichern können. Nun steht fest, dass sowohl Bundesregierung als auch Kreditversicherer einer Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt haben. Vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission dürfen Versicherungsnehmer damit auf die Sicherung ihrer Forderungen bauen.

Auch nach dem 1. Januar 2021 garantiert der Bund, Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro zu übernehmen. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern, ließ die Bundesregierung in einer Pressemitteilung wissen. Im Gegenzug treten die Versicherer knapp 60 Prozent aller Prämien an den Staat ab und tragen einen zehnprozentigen Anteil etwaiger Verluste. Die Ziele der Bundesregierung: Lieferketten sollen geschützt, die Wirtschaft vor einer großen Insolvenzwelle bewahrt werden.

Limite schützen

„Unsere Kunden dürfen mit der Verlängerung des Schutzschirmes nun zunächst aufatmen“, begrüßt VIA-Geschäftsführer Markus Gilleßen die Entscheidung. Limite, die wegen der geringeren Bonität der Debitoren zuletzt auf der Kippe standen, seien nun erst einmal gesichert. „Nichtsdestotrotz werden wir uns weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass auch nach dem 1. Juli 2021 Limite geschützt sind.“  Auch der Versicherer Euler Hermes verweist bereits auf die Zeit nach dem Schutzschirm. Es griffen dann wieder „die üblichen Marktmechanismen und Geschäftsprozesse“, auch würden die Versicherer „die individuelle Bonitätsbewertung auf der Grundlage der tatsächlichen Ist-Situation in den einzelnen Unternehmen festlegen“, erklärte man in einer Pressemitteilung.

In den Fokus gerieten bereits in diesem Jahr vor allem die Debitoren, die über eine geringere Bonität verfügen. Hier sollten Versicherungsnehmer aus unserer Sicht besonders aufmerksam sein, auch wenn man ankündigte, Lösungen anbieten zu wollen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsstatus? Möchten Sie wissen, ob Ihre Limite gefährdet sein könnten? Wir beraten Sie umfassend – anbieterübergreifend und unabhängig.

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