20. Mai 2021

Privatinsolvenzen steigen deutlich

Frau sitzt vor Papieren und Taschenrechner

Die ersten Wochen nach dem Auslaufen der eingeschränkten Insolvenzantragspflicht haben noch zu keinem messbaren Anstieg der Unternehmenspleiten geführt. Wohl wirkt sich aber eine gesetzliche Änderung im Bereich der Privatinsolvenzen von Oktober 2020 aus, deren Zahl drastisch steigt.

Sehr unterschiedliche Entwicklungen bei gewerblichen und privaten Insolvenzanträgen

Das statistische Bundesamt gibt für den Februar einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um fast 22% im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Im deutschen Gastgewerbe reduzierten sich die Neuanmeldungen sogar um 30%. Ein offensichtliches Zeichen, dass die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht auch rege genutzt wurde.
Bei den Privatinsolvenzen zeigt sich ein ganz anderes Bild. Ein Anstieg von über 60% im April im Vorjahresvergleich auf 7.776 Neuanträge. Auf den ersten Blick ein dramatischer Anstieg. Dieser scheint aber eine recht einfache Erklärung zu haben. Zum einen werden sich einige Arbeitnehmer und Gewerbetreibende aufgrund der wirtschaftlichen Umstände zu diesem Schritt entschlossen haben. Zum anderen wurde die gesetzliche Frist für die Restschuldbefreiung verkürzt. Seit dem 01. Oktober 2020 dauert es bei neuen Verfahren nur noch 3 statt bisher 6 Jahre, bis die Altverbindlichkeiten verfallen.

Zeitliche Verzögerung der Wirkung von Gesetzesänderungen

Zumindest bei den Privatinsolvenzen zeigen sich nun mit einer Verzögerung von etwas über einem halben Jahr Auswirkungen der Novellierung. Nicht berücksichtigt sind laut statistischem Bundesamt die Auswirkungen der noch geltenden Befreiung von der Insolvenzantragspflicht, bei denen beantragte Hilfen noch nicht ausgezahlt wurden. Da hier auch Gewerbetreibende und Einzelkaufleute betroffen sein werden, steht zu erwarten, dass sich auch hier noch weitere Pleiten ergeben. Die verkürzte Restschuldbefreiung auf 3 Jahre scheint aber bereits für viele Betroffene reizvoll zu sein. So gibt es zum Beispiel mehr als 400.000 Solo-Selbständige in den Kulturberufen in Deutschland, traditionell mit einen überdurchschnittlich hohen Anteil Gewerbetreibender.

Es werden wieder mehr Pleiten zu erwarten sein

Die nun ausgelaufenen Erleichterungen bei den Insolvenzanträgen werden in den kommenden Monaten wohl weitere Wirkung entfalten. Umso stärker, wenn gleichzeitig auch Kurzarbeitergelder wieder zurückgefahren werden. Eine genaue Abschätzung bleibt schwierig, da für viele Branchen und gerade kleine Unternehmen die Frage zu beantworten sein wird, ob sie zurecht die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anspruch genommen haben. Der Bilanzstichtag 31.12.2020 wird hier noch für die eine oder andere Überraschung oder sogar ein böses Erwachen sorgen.

Wie Sie sich vor den Folgen von Insolvenzen oder auch Insolvenzanfechtung schützen können? Dazu beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Stichwörter: , , , , , , ,