23. Januar 2017

Kreditversicherung: Bin ich richtig versichert? Worauf sollte ich achten?

In unserer Arbeit als Fachmakler für die Warenkreditversicherung übernehmen wir in jedem Jahr unzählige bestehende Kreditversicherungspolicen in unsere Betreuung. Dabei stellen wir in den den Gesprächen mit unseren Kunden regelmäßig fest, dass der Versicherungsschutz der Police nicht optimal gestaltet oder gar unzureichend ist. Auf diese Bedingungen sollten Sie besonders achten.

Unpassende Fristen

Beispiele? Nehmen wir die Fristen: Wir legen großen Wert darauf, dass die in Ihrem Vertragswerk angegebenen Fristen auch praktikabel sind. Häufig sind die Fristen, die wir in den bestehenden Vertragswerken vorfinden, jedoch in die Jahre gekommen. Sie passen einfach nicht mehr – zum Unternehmen, zu den Workflows, zu üblichen Marktbedingungen.

Die Fakturafrist etwa ist oft mit 30 Tagen angegeben. Das heißt, die erbrachte Dienstleistung bzw. Warenlieferung muss innerhalb 30 Tagen abgerechnet / in Rechnung gestellt worden sein. Da stellt sich sogleich die Frage: Sind Monatssammelrechnungen, die am Anfang des Monats fakturiert worden sind, komplett versichert?

Und wie ist das mit Aufträgen, die komplett fertig gestellt und ausgeliefert sein müssen, bevor überhaupt eine Rechnung geschrieben werden kann? Sind diese Geschäfte und Vereinbarungen dann gar nicht versicherbar? In aller Regel natürlich schon. Jedoch muss dies in der Warenkreditversicherungspolice exakt und eindeutig definiert werden – mit der Klausel Fabrikationsrisiko, die dann zwingend in Ihrer Police enthalten sein muss.

Doch auch hier gibt es Fristen zu beachten(!), und es muss genau gearbeitet werden, denn der ein oder andere Versicherer unterscheidet zwischen Fabrikationsrisiko und Selbstkostenrisiko.

Info
Selbstkostenrisiko/ Bestellrisiko: Das Material, das Sie projektbezogen einkaufen
Fabrikationsrisiko: die projektbezogen erbrachte Arbeit

Fabrikationsrisiko Kreditversicherung Bedingungen
Angenommen, Sie haben 20.000 Stück dieser Bleche – individuell nach Kundenwunsch – angefertigt. Und dann bleiben Sie darauf sitzen. Wer zahlt die Auslagen für Material, Herstellung, Lagerung? Und die ausgefallene Forderung? Bild: Wikimedia, CC0

Wo liegt die Höchstsumme?

Behalten Sie außerdem immer die Höchstentschädigungsleistung der Kreditverssicherung im Blick. Sorgen Sie dabei einerseits immer für ein ausreichend großzügiges Limit (Link z. Wie bemesse ich das Limit für meinen Kunden richtig). Und achten Sie gleichzeitig sehr sorgfältig darauf, dass die Höhe des von Ihnen beantragten Limits auch zu der Höchstentschädigungsleistung der Warenkreditversicherung passt. Häufig müssen Sie selber dafür sorgen, dass Sie diese nicht überschreitet –  nicht immer reagiert Ihr Versicherer auf einen Limitantrag der die Höchstentschädigungsleistung überschreitet.

In jeder Police ist die Höchstentschädigungsleistung definiert, derzeitiger Standard ist das 40 fache der gezahlten Netto-Jahresprämie. Angenommen, Sie zahlen nun 10.000 € Prämie. Ihnen stünden dann vertraglich garantiert 400.000 € pro Jahr Entschädigungsleistung zu. Bei beantragten Limiten, die deutlich über diesen Betrag hinausgehen, finden Sie sich schnell im Eigenrisiko wieder.

Putsch, Bürgerkrieg oder auch „nur“ von der Regierung gesperrter Geldverkehr

Politisches Risiko mitzuversichern wird immer wichtiger. Die Schlagzeilen über den Putschversuch in der Türkei und die darauf eingeleiteten Aktionen gegen die Gegner Erdogans treffen jetzt schon vereinzelt deutsche Unternehmen. Wie bewertet der Kreditversicherer einen solchen oder ähnlich gelagerten Fall? Wird er die Regulierung des Schadens verweigern? Die meisten Kreditversicherungspolicen versichern Ihre Forderungen nur gegen wirtschaftliche Risiken, und eben nicht gegen die politischen Risiken. Zwar sind die Grenzen hier häufig fließend, mit der Integration des politischen Risikos in Ihre Police sind Sie aber auf der sicheren Seite und kürzen etwaige Diskussionen ab.

Behalten Sie politische Risiken besonders dann unbedingt im Auge, wenn Sie Kunden außerhalb der EU haben. Die Versicherer unterstützen Sie mit aktuellen Daten und Karten zu Länderrisiken (u.a. bei Coface, Atradius, Euler Hermes und Credimundi), und auch hier auf unserer Website finden Sie regelmäßig Informationen.

Die Gefahr durch die Insolvenzverwalter

Sind Sie ausreichend gegen Insolvenzanfechtung geschützt? In den vergangenen Jahren konnten wir allzu häufig beobachten, wie längst erhaltene Forderungen plötzlich wieder zurückgefordert wurden. Unschön und geschäftsgefährdend – aber dank Insolvenzgesetz noch immer rechtmäßig. Prüfen Sie Ihr Risiko (machen Sie den Selbsttest) und denken Sie über eine Erweiterung der Police nach. Häufig wird dieses Risiko leider unterschätzt.

Aus unserer Sicht sind dies nur einige der wichtigsten inhaltlichen Punkte, auf die Sie bei Vertragsabschluss achten müssen – die Sie sich aber auch auf Wiedervorlage legen sollten.

Ob Valutaregelungen oder Anzahlungen, die Absicherung strittiger Forderungen oder die von Konsignationslagern, die Mitversicherung der Inkassokosten und vieles andere mehr: Es sind viele kleine Stellschrauben, mit denen Sie Ihre Warenkreditversicherung anpassen und somit Ihr Risiko reduzieren können. Und sollten. Mit einer richtig verhandelten Police sind Sie auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie gern mit unserer unabhängigen, anbieterübergreifenden Vermittlung.

Stichwörter: , , , , , ,

1 Kommentar zu diesem Artikel

Kommentare sind geschlossen.