22. Januar 2015

Insolvenz, Folgeinsolvenz und Insolvenzanfechtung: Durchwachsene Aussichten für 2015

Erstmals seit einigen Jahren soll 2015 die Zahl der Insolvenzen in Deutschland wieder steigen – dies meldet die Wirtschaftsauskunftei Bürgel in einer aktuellen Studie. Als Hauptgründe gelten die schlecht einschätzbare Wirtschaftsprognose in Europa sowie die anhaltenden politischen Krisen weltweit. Auch der IWF verringerte vor zwei Tagen seine Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft von 3,8 Prozent auf 3,5 Prozent, für die Euro-Zone erwartet man 1,2 Prozent.

Das Jahr 2014 schließt die Bürgel-Studie indes positiv ab: Mit 24.549 insolventen Unternehmen beträgt der Rückgang der Insolvenzen sogar rund 8 Prozent. Gestützt wurde dies durch einen starken privaten Konsum sowie durch Exporte.

Insolvenzprognose

Dass die Deutschen wegen des Mindestlohnes und gesunkener Energiekosten auch 2015 wieder mehr in der Tasche haben, sollte den Konsum sichern. Auch Arbeitsplätze gibt es genügend. Aber: Die politischen Krisen lähmen die Konjunktur. Es wird weniger investiert, zusätzlich gehen die Wachstumsraten in China und den Schwellenländern zurück, die Nachfrage aus diesen Ländern sinkt. Und ganz besonders Russland führen die niedrigen Ölpreise seit Monaten zu einer Wirtschaftskrise. Letztlich trifft dies auch exportierende deutsche Unternehmen.

Und auch wenn sich die Anzahl der Insolvenzen verringerte, die Folgen jeder einzelnen Pleite schlugen natürlich auf die gesamte Volkswirtschaft: Auf knapp 26 Milliarden Euro und 100.000 betroffene Arbeitnehmer bezifferte Bürgel die Schäden. Den Negativrekord führte mit der Weltbild-Gruppe ein Medienunternehmen – 6.800 Mitarbeiter sind hier betroffen.

Im Branchenvergleich hatten das Bauhandwerk und -gewerbe die größten Schwierigkeiten. Auf 10.000 Unternehmen kamen 97 Pleiten. So ist es nur folgerichtig, dass sich auch die Bauwirtschaft für eine Novellierung des Insolvenzrechts engagiert. Denn mit dessen Regelung zur Insolvenzanfechtung brachte kam sehr große Unsicherheit in die Unternehmen: Insolvenzverwalter können nun bereits geleistete Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre, nachdem diese geflossen ist. Nicht nur die ohnehin durch große Zahlungsverzögerungen und -ausfälle gebeutelten Bauunternehmen müssen also Rückforderungen und damit ihre eigene (Folge-)Insolvenz fürchten.

Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. forderte zuletzt auf der Münchner Bau-Fachmesse dringend Nachbesserungen am Gesetz. Dabei zitierte man eine aktuelle Untersuchung des Verbands der Insolvenzverwalter, nach der es bei nahezu jeder achten Insolvenz in den vergangen Jahren zur Anfechtung gekommen sei. Dabei seien durchschnittlich 38.700 Euro zurückgefordert worden – eine Summe, die mittelständische Bauunternehmen schnell unter Druck setzen kann.

Mit den Protesten ist man nicht alleine: Insgesamt 11 Unternehmerverbände appellierten mit einer gemeinsamen Erklärung an Bundesjustizminister Heiko Maas. Der ließ aber schon vorsorglich erklären, dass die Überarbeitung des Gesetzes ein langfristiges Projekt sei.

Unternehmer sind also auch 2015 gut beraten, sich selbst abzusichern. Seit einigen Monaten bestehen entsprechende Lösungen durch die Kreditversicherer. Sinnvoll ist dies nicht nur für die Baubranche: In allen Wirtschaftszweigen spielen Zahlungsausfälle durch die Insolvenz eines Auftraggebers eine große Rolle, Stichwort: Folgeinsolvenz.

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