24. Mai 2013

Fälligkeitsfactoring: Unkomplizierte 100% Deckung

Der Factoringmarkt hat sich im vergangenen Jahr auf dem vergleichsweise hohen Umsatzniveau von 157 Milliarden Euro in 2012 weiter stabilisiert, berichteten wir erst kürzlich an dieser Stelle. Neben klassischem Factoring – also dem Forderungsaufkauf direkt nach Geschäftsabschluss und bei jedem Geschäft – gilt inzwischen ein weiteres Factoringprodukt als attraktive Alternative zur Kreditversicherung: Beim sogenannten Fälligkeitsfactoring tritt das Unternehmen die Forderungen erst an die Factoringgesellschaft ab, wenn die Schuldner mit ihrer Zahlung im Rückstand oder gar zahlungsunfähig sind. Vorteil: Weniger Aufwand, da nur auffällig gewordene Geschäftspartner als Factoringfall behandelt werden. Und: Schutz der positiv laufenden Geschäftsbeziehungen.

Im Schadenfall – nämlich dann, wenn ein Schuldner seine Rechnungssumme nicht pünktlich oder überhaupt nicht begleichen kann – existiert jedoch eine 100-Prozent-Deckung durch das Factoringunternehmen. Hier schneidet der Forderungsverkauf sogar besser als die klassische Warenkreditversicherung ab, die in der Regel nur 80 bis 90 Prozent der Forderungen abdecken darf. Das Factoringunternehmen nimmt sich der kompletten Forderung an, das heißt: es zahlt dem Unternehmen die entsprechende Rechnungssumme und sichert damit dessen Liquidität. Das Debitorenmanagement und das damit verbundene Zahlungsausfallrisiko trägt allein das Factoringunternehmen.

Fälligkeitsfactoring vereint damit die Vorteile einer Warenkreditversicherung mit denen des klassischen Factorings. Verwaltungsaufwand besteht ausschließlich für auffällig gewordene Geschäftsfälle. Und die Wiedergutmachung erfolgt umgehend durch regressloses Ankaufen der bislang nicht erfüllten Forderungen. Wir beraten Sie gern zu Anbietern und Vorgehensweise.

Stichwörter: ,