21. Februar 2013

EU-Zahlungsrichtlinie vor Umsetzung in die nationale Gesetzgebung

Der Zahlungsverkehr im geschäftlichen Umfeld soll beschleunigt werden: Maximal 30 Tage darf sich die öffentliche Hand einer EU-Richtlinie zufolge nur noch Zeit lassen, bis die Rechnung geprüft und gezahlt ist. Bei Rechnungsstellungen zwischen Unternehmen ist das Zahlungsziel auf maximal 60 Tage begrenzt.

Neu ist ebenfalls, dass die Rechnungssumme am letzten Tag der Zahlungsfrist bereits auf dem Konto des Rechnungsstellers gutgeschrieben sein muss. Die alleinige Anweisung der Rechnungssumme gilt hingegen nicht mehr als rechtzeitige Zahlung. Bei Fristüberschreitung können künftig pauschal 40 Euro Gebühr verlangt werden. Weitere Beitreibungskosten können ebenfalls eingefordert werden. Verzugszinsen werden europaweit auf 8 Prozent angeglichen. Die entsprechende EU-Richtlinie 2011/7/EU steht nun kurz vor der Umsetzung in die nationale Gesetzgebung – Stichtag ist hierfür der 16. März 2013.

Die Via Delceredere GmbH zweifelt indes den Nutzen eines solchen Gesetzes an: „Wir erwarten nicht, dass sich durch die neue Gesetzgebung der durchschnittliche Zahlungseingang beeinflussen lässt“, schätzt Prokurist Heiko Walter die Lage ein. Schließlich seien auch 2012 steigende Lieferantenkredite und damit ein höheres Debitorenrisiko zu beobachten gewesen. „Und auch bei den Kommunen sind wir skeptisch: Wer kein Geld hat“, bekräftigt Walter, „kann nun nicht plötzlich schneller zahlen. Und Kunden, die auf ihre Auftraggeber angewiesen sind, werden die Fristen nicht durchsetzen wollen – schließlich wird so die Geschäftsbeziehung getrübt.“

Fraglich ist derweil, ob die Richtlinie in Deutschland überhaupt fristgemäß umgesetzt werden kann: Zwar passierte das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr im Juli 2012 den Bundesrat, ging dann aber nach einer kontroversen Bundestagsdiskussion (Protokoll (PDF)) in den Rechtsausschuss. Dieser erstellt nun eine Beschlussempfehlung, die erneut im Plenum diskutiert werden muss. Ein Termin stand auf Nachfrage von Via Delcredere jedoch noch nicht fest. Einzig die deutsche Baubranche hat die neuen Zahlungsmodalitäten bereits in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) integriert.

Auch andere europäische Länder sind gerade in der Gesetzgebung, einige – wie Österreich oder Litauen – haben bereits ein geltendes innerstaatliches Gesetz.

Stichwörter: , , , , , ,

1 Kommentar zu diesem Artikel

Kommentare sind geschlossen.