27. März 2020

Coronavirus und die Kreditversicherer: Versicherte können aufatmen

Die Kreditversicherer Euler Hermes, Atradius und Coface positionieren sich klar an der Seite ihrer Versicherungsnehmer: Sie kommen wie gehabt für Schäden wie Forderungsverluste auf, sofern alle Obliegenheiten des Kreditversicherungsvertrags erfüllt sind. Zudem lockern sie einige Stellschrauben, mit denen Versicherungsnehmer ihren Abnehmern entgegenkommen und die Kundenbeziehungen wiederum festigen können. Ein wichtiges Signal in der Coronavirus-Krise.

Es ist ein historisches Beben, ein weltumspannendes Fiasko, ein immenses Wanken der globalen Wirtschaftssysteme. Die Maßnahmen vieler Länder, die die weitere Verbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen, haben – so nachvollziehbar und vernünftig sie aus gesundheitlicher und menschlicher Sicht auch sind – bereits jetzt für massive Schäden bei Unternehmen gesorgt. Zigtausende Arbeitnehmer sind bereits in oder stehen unmittelbar vor der Kurzarbeit, ganze Branchen sind zum Stillstand verdonnert, (nicht nur) DIHK und Handwerk erwarten eine „unvorstellbare Pleitewelle“.

Und auch wenn die Bundesregierung bereits ein Rettungspaket verabschiedet und die Aufnahme neuer Schulden beschlossen hat, um insbesondere den starken Mittelstand durch die Krise begleiten zu können: Es kommen erhebliche Einbußen auf nahezu jedes Unternehmen zu, und es entscheidet sich nun alles an der Frage: Wie lange können Unternehmen diese Lage überstehen? Beziehungsweise: Reichen die Rücklagen, bis der Virus besiegt ist und die Unternehmen wieder arbeiten können? Und wann wird das sein?

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Das neuartige Coronavirus und die Krankheit, die es auslösen kann, legen die Welt lahm. Eine massive Insolvenzwelle rollt auf die Wirtschaft zu. Die Kreditversicherer wollen helfen.
Foto: Martin Sanchez on Unsplash

Keine dieser Fragen lässt sich aktuell seriös und abschließend beantworten. Umso erfreulicher stufen wir das klare Bekenntnis der Kreditversicherer Euler Hermes, Atradius und Coface gegenüber ihren Versicherungsnehmern ein. Alle drei großen Marktteilnehmer gaben bekannt, ihre Kunden in dieser außergewöhnlichen Zeit mit einer Reihe von Sofortmaßnahmen zu unterstützen. Dazu hat beispielsweise Coface die Frist für die Benachrichtigung über überfällige Konten (NOA) verlängert, zudem will man großzügiger auf die Fälligkeiten von Prämien- und Gebührenabrechnungen reagieren. Atradius und Euler Hermes geben Versicherungsnehmern die Flexibilität, Zahlungsmodalitäten gegenüber Kunden zu lockern und diesen so besser entgegenkommen zu können. Und Euler Hermes stellt zudem unmissverständlich klar, dass die Kreditversicherung selbstverständlich greift, weil der Coronavirus beispielsweise eben nicht als Naturkatastrophe einzustufen ist. Ein wichtiges Signal.

Die wichtigsten Erklärungen im Wortlaut

Euler Hermes

„Der Corona-Ausbruch stellt nach Ansicht von Euler Hermes keinen der in den AVB geregelten Ausschlussgründe wie den Eintritt einer Naturkatastrophe dar. Auch liegt keine „… Beeinträchtigung des Waren- und Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatliche Institutionen …“ vor, da eine solche Beeinträchtigung unmittelbar aus einem staatlichen Handeln und nicht nur mittelbar aus einer Quarantänemaßnahme resultieren müsste. Sofern die weiteren vertraglichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz.“

Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.

Atradius

„Um Ihnen und Ihren Abnehmern mehr Flexibilität im Hinblick auf die Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten einzuräumen sowie auf eventuelle Zahlungsverzögerungen zu reagieren, ändern wir deshalb mit sofortiger Wirkung Ihren Kreditversicherungsvertrag:

1. Zum einen verschieben wir Ihre Verpflichtung, uns über eine Überschreitung des maximalen Verlängerungszeitraums zu informieren sowie ein Inkassounternehmen mit dem Einzug überfälliger Forderungen zu beauftragen. Die Meldefrist von 30 Tagen für die Anzeige der Überschreitung des maximalen Verlängerungszeitraums sowie die Frist für die Übergabe zum Inkasso wird nunmehr auf 60 Tage verlängert.

2. Ferner können die Versicherungsnehmer auch bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraums ohne die vorherige Zustimmung durch Atradius verlängerte Zahlungsbedingungen vereinbaren, solange die angepassten Zahlungsbedingungen innerhalb der zuvor genannten 60 Tagesfrist bleiben.

Bitte beachten Sie, dass trotz dieser beiden Änderungen die ursprüngliche Fälligkeit einer Forderung weiterhin maßgeblich für die Anwendung aller Versicherungsvertragsbestimmungen ist. Dies gilt insbesondere für den maximalen Verlängerungszeitraum, die automatische Beendigung des Versicherungsschutzes und den Schadentag. Alle anderen Bedingungen und Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages bleiben unverändert.

Beide Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung und bleiben bis auf weiteres für Forderungen in Kraft, bei denen der maximale Verlängerungszeitraum vor dem 1. September 2020 abläuft.“

Die entsprechende Kundenmitteilung können Sie hier nachlesen.

Coface

„Der internationale Kreditversicherer Coface lockert im Kontext der Corona-Krise temporär einzelne vertragliche Regelungen für Versicherungsnehmer. ‚Wir wollen damit unsere Kunden entlasten. Wir wissen natürlich, dass die Unternehmen derzeit primär ihr operatives Geschäft zu managen haben, um ihr Unternehmen durch die Krise zu manövrieren‘, erklärt Katarzyna Kompowska, Regional CEO der Coface für Nordeuropa.

So wird die Frist für die Benachrichtigung über überfällige Zahlungen (Notification of Overdue Account) um 60 Tage verlängert. Darüber hinaus räumt Coface vorübergehend eine größere Flexibilität im Vertragsmanagement ein. Coface appelliert in diesem Zusammenhang an die Unternehmen, das sorgfältige Risikomanagement auf keinen Fall zu vernachlässigen. Risikovermeidung und Schadensbegrenzung müssten weiter im Fokus bleiben.“

Die vollständige Pressemeldung finden Sie an dieser Stelle.

Fazit

Wir erkennen in den Schreiben aller drei Versicherer die deutliche Absicht, alle Versicherungsnehmer aktiv und besonnen durch diese weltweiten wirtschaftlichen Erdbeben zu begleiten. Es ist mehr als begrüßenswert, dass so zügig verschiedene Ansätze gefunden wurden, wie den Unternehmern ein wenig Schub verliehen kann. Sogar während einer Krise beispiellosen Ausmaßes, deren Ende wir nicht absehen können.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie umgehend, und: absolut virenfrei telefonisch oder per E-Mail.

Frank Otto
02272 919 85 12
0172 376 85 12
oder per Mail an: info@viadelcredere.de

Bleiben Sie gesund!

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