7. Dezember 2016

Risiko Insolvenzanfechtung: Kann es Ihr Unternehmen treffen?

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Inhaltsverzeichnis

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  1. Wie also schätzt man das Risiko richtig ein?
  2. Was Sie tun sollten

Rückforderungen vom Insolvenzverwalter eines ehemaligen Kunden können jeden treffen. Auch Sie? Machen Sie den Selbsttest!

Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, bereits gezahlte Rechnungsbeträge zurückzufordern – nach derzeitiger Rechtslage sogar bis zu zehn Jahre später. Eine lange Zeitspanne, innerhalb derer Ihr Unternehmen ständig noch in einen Insolvenzfall hineingezogen und damit selbst in Schieflage gebracht werden kann.

Natürlich ist nicht jede Forderung betroffen. Maßgeblich für die Anfechtung ist der Zeitpunkt der Überschuldung Ihres Kunden. Und, ebenso wichtig wie häufig schwer widerlegbar: ob Ihr Unternehmen von der Zahlungsunfähigkeit schon Kenntnis haben konnte.

Risiko Insolvenzanfechtung
Sie glauben, Ihre bereits erhaltene Forderung ist sicher? Ein Insolvenzverwalter kann sie anfechten – und das bis zu zehn Jahre lang. Eine Gesetzesnovelle ist zwar in Arbeit, aber auch 2016 noch nicht verabschiedet worden.

Wie also schätzt man das Risiko richtig ein?

Einige Faktoren beschrieb Dr. Olaf Hiebert von der Rechtsanwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp an dieser Stelle. Wir freuen uns, dass wir aus ihnen zitieren dürfen.

Diese Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Mein Kunde zahlt nicht immer pünktlich und vollständig, d.h. innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels in voller Höhe:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt nicht bei Fälligkeit, sondern erst später, manchmal sogar erst nach 30 Tagen:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt zwar bei Fälligkeit, aber immer nur Teilbeträge, ohne dass wir dies vereinbart haben oder er sachliche Einwendungen (z. B. Ware ist mangelhaft) gegen meine Forderung hat:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Ich habe mit meinem Kunden eine Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarung oder sonstige Zahlungserleichterung vereinbart, weil er darum gebeten hat:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Ich habe meinen Kunden mehr als einmal gemahnt, mit der Zwangsvollstreckung, einem Anwalt oder einem Lieferstopp gedroht, wenn er nicht zahlt:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt schon seit Jahren „tröpfchenweise“. Ich lasse ihn gewähren, weil es in meiner Branche nichts Ungewöhnliches ist, wenn Kunden nicht pünktlich zahlen:
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Was meine Buchhaltung macht, weiß ich eigentlich nicht so genau; wir melden Forderungen zur Insolvenztabelle an, wenn unser Kunde Insolvenz anmeldet:
    Ja [ ] Nein [ ]

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten sollten, dann könnte im Falle einer Insolvenz auch eine Anfechtung auf Sie warten.

Aus unserer Sicht und Erfahrung legen wir Ihnen außerdem diese Fragen nahe:

  • Beliefern Sie Ihren Kunden weiter, wenn dieser seine Rechnungen nicht bezahlt oder diese deutlich überfällig sind?
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Wie reagieren Sie, wenn einer Ihrer Kunden um Zahlungsaufschub bittet? Geben Sie ihm statt?
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Wenn ja, gilt dieses auch für Ihren wichtigsten Kunden?
    Ja [ ] Nein [ ]
  • Können Sie über einen etwaigen Lieferstopp allein entscheiden? Und: Können Sie sicherstellen, dass dieser auch eingehalten wird?

Was Sie tun sollten

Bleiben Sie wach und aufmerksam: Beim geringsten Verdacht, dass Ihr Unternehmen in eine mögliche Anfechtung hinein schlittert, empfehlen wir immer das Gespräch mit einem Spezialisten für Insolvenzanfechtung. Nur dieser kann Ihr Risiko tatsächlich einschätzen. (Weitere Infos bsp.weise auch hier bei Dr. Olaf Hiebert/Buchalik-Brömmekamp.)

Und wenn Sie einer der letzten Fragen mit Ja beantwortet haben, empfehlen wir Ihnen neben einer Warenkreditversicherung auch eine Insolvenzanfechtungspolice. Sprechen Sie uns an.

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