12. Januar 2017

Limitbeantragung bei der Kreditversicherung: Was müssen Sie beachten?

„Ein Neukunde“, rufen die Vertriebskollegen – und bitten so erfreut wie eifrig die Buchhaltung, doch umgehend Stammdaten zu erfassen. Schließlich müsse nun der Kreditversicherungsschutz bei der Kreditversicherung hergestellt werden. Kein seltenes Szenario, in vielen Unternehmen. Bei aller Freude über das neue Geschäft ist an dieser Stelle jedoch große Sorgfalt gefragt. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie für die Limitbeantragung benötigen.

Bei den Stammdaten fängt es an, denn die Rechnungsadresse ist nicht zwangsläufig auch die Anschrift des Zahlungspflichtigen. Das gilt besonders bei Einkaufsverbänden, externen Abrechnungsstellen oder wenn eine zentralisierte Buchhaltung beispielsweise über eine Holding vorliegt. Ihr Geld kann auf vielerlei Wegen zu Ihnen kommen, nicht immer direkt vom Auftraggeber.

Der richtige Schuldner

Um den richtigen Schuldner für die Kreditversicherung zu identifizieren, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Bestellt der Kunde auf eigene Rechnung?
  • Gibt es einen Rahmenvertrag (etwa bei Einkaufsverbänden), der eine konkrete Regelung vorsieht?
  • Existieren abweichende Liefer- und Rechnungsanschriften?

In der Regel können Sie über den Abgleich der Steuer- oder Registernummern Ihren Kunden eindeutig identifizieren. Werfen Sie bei geringsten Zweifeln aber auch noch einen zweiten Blick auf die Bestellung. In diesem Zusammenhang weisen wir unsere Kunden immer wieder darauf hin, dass Eingehungsbetrug (durch Identitätsdiebstahl) leider nicht Gegenstand einer Kreditversicherung ist. Er kann jedoch gesondert abgesichert werden.

Ausreichende Versicherungssummen

Die Kreditversicherung verpflichtet Sie formal, Ihre offenen Forderungen mit einer ausreichenden Versicherungssumme abzusichern. Solange Ihr Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird diese auch genügen. Probleme treten auf, wenn die Zahlungen ins Stocken geraten. Nun steigen plötzlich Ihre Forderungen an. Bedenken Sie auch, dass Lastschriften platzen oder sich in Rücklastschriften verwandeln können.

Stellen Sie bei Ihrer Kreditversicherung nun die Anfrage einer Limiterhöhung, müssen Sie aber auch diese negativen Zahlungserfahrungen angeben. In der Folge verhindert dies möglicherweise eine Deckungsanhebung und bringt Ihnen einen nicht unerheblichen, nicht versicherten Eigenanteil.

Achten Sie daher unbedingt auf eine ausreichende großzügige Versicherungssumme. Berücksichtigen Sie schon beim ersten Limitantrag …

  • den aktuellen offenen Posten,
  • anstehende Lieferungen innerhalb des Zahlungsziels,
  • den Auftragsbestand zur Auslieferung innerhalb der Ausschlussfrist Ihrer Kreditversicherung,
  • bei versichertem Fabrikationsrisiko den Wert der vorproduzierten / zugekauften Waren.

Erhöhungsanträge sollten Sie immer unverzüglich stellen. Die meisten Versicherer gewähren Ihnen zwar bis zu vier Wochen Zeit, Ihr individueller Vertrag kann aber auch kürzere Fristen vorsehen. Zudem kann die Nichtstellung eines Erhöhungsvertrages eine Obliegenheitsverletzung darstellen, die zu einer Minderung der Entschädigungsleistung führen kann.

Informationspflichten

Die Kreditversicherer übernehmen fortlaufend die Bonitätsüberwachung der von Ihnen benannten, versicherten Kunden. Dafür sind unterschiedliche Informationspflichten angelegt, die eine schnelle Reaktion auf die Verschlechterung der Liquidität der Abnehmer ermöglichen sollen. Dies betrifft insbesondere:

  • Meldung von Überfälligkeiten / Kreditzielüberschreitungen gemäß Ihrer vertraglichen Vereinbarungen
  • Mitteilungen über akute Zahlungsstörungen wie Lastschrift-, Scheckrückgaben und Wechselproteste
  • Informationen, die auf mangelnde Liquidität schließen lassen, besonders Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen

Diese Vorfälle müssen umgehend (!) gemeldet werden. Sie beenden nicht zwangsläufig sofort den Versicherungsschutz, die Missachtung der Informationspflicht kann aber als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, was den Versicherer von der Entschädigungspflicht befreien kann.

Limitbeantragung: Zahlungsverzug melden
Zahlt Ihr Kunde plötzlich schlechter oder bittet um Stundung? Teilen Sie dies unbedingt sofort Ihrem Versicherer mit – Sie gefährden sonst Ihre eigene Absicherung.

Ausschlaggebend sind die die Vereinbarungen Ihres individuellen Kreditversicherungsvertrages. Diese lassen sich immer an Ihre, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers, anpassen. Nutzen Sie diese Chance.

Hin und wieder kommt es vor, dass Versicherer die tatsächlichen Außenstände und das Zahlungsverhalten einzelner Kunden abfragen. Diese Anfragen sollten Sie zeitnah und unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte beantworten. Bei ausbleibender Antwort gehen die Versicherer davon aus, dass Sie die Deckung nicht mehr benötigen und streichen das Limit.

Kommunikationswege offenhalten

Steht eigentlich das Faxgerät noch in Ihrer Nähe oder wurde das Abteilungsfax gar abgeschafft?  Alle Entscheidungen der Versicherer wurden und werden in der Regel per Post oder eben per Fax versandt. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie alle Kommunikationswege, über die Sie Versicherer erreichen will, aktuell und überwacht sind. Regeln Sie dazu die Zuständigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens klar und eindeutig. Nicht selten stellen wir fest, dass Mitarbeiter einen Zugang zum Versicherer haben, jedoch längst nicht mehr für dieses Thema zuständig sind.

Tipp: Unsere Aufgaben als Ihr Kreditversicherungsmakler verstehen wir ganzheitlich, das heißt, unser Service endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Melden Sie sich bei Fragen und Herausforderungen rund um Ihre Police bei Ihrem Ansprechpartner – wir helfen gern!

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