Was ist Factoring?

Factoring ist die Finanzierungsalternative zu Bank-­ oder/und Lieferantenkrediten.
Es ist ein fortlaufender Verkauf Ihrer Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Wann brauchen Sie Factoring?

Sie freuen sich über wachsende Umsätze. Die operativen Gewinne der letzten Jahre sind für Investitionen in Anlagen- und Umlaufvermögen verwendet worden. Sie wollen aber weiter durchstarten?

Leider ist die notwendige Erhöhung des Kreditrahmens nicht möglich.

Zusätzlich bieten Lieferanten längere Zahlungsziele nur bei Verschlechterung Ihrer Einkaufskonditionen.

Wie hilft Ihnen Factoring dabei?

  • Finanzierung versicherter Forderungen
  • Bis zu 100% Vorfinanzierung
  • Der sog. Kaufpreiseinbehalt (10%) wird ausgeschüttet, wenn der Debitor bezahlt hat, spätestens aber 120 Tage nach Fälligkeit 
  • Bonitätsprüfung sowie Überwachung der Debitoren
  • Vorgerichtliches und gerichtliches Inkasso
  • Debitorenzahlungseingänge auf Konten der Factoringgesellschaft

Was kostet Factoring?

  • Variable Konditionsgestaltung möglich (Factoringgebühren auf den Umsatz/ Zinsen auf die Inanspruchnahme der Finanzierungslinie)
  • Ergänzende Gebühren (z.B. Einrichtungsgebühren, Außenprüfungsgebühren)

Welche Forderungen können angekauft werden ?

  • nach deutschem Recht
  • Keine Abschlags- /Vorauszahlungen
  • Lieferung und Leistung muss vollständig erbracht sein

Vorteile für Sie

  • Durch Liquiditätszufluss Nutzung von Einkaufsvorteilen
  • Vorfinanzierung, dadurch Unabhängigkeit und Flexibilität
  • Bilanzeffekt (höhere EK-Quote)
  • Umsatzkongruente Finanzierungsform, klare Finanzplanung
  • Konsequentes Mahnwesen verbessert Zahlungsmoral der Kunden
  • Professionelles Debitorenmanagement
  • 100%-Absicherung der Forderungen
  • Forderungsbeitreibung durch z.B. den Factor oder eine Kreditversicherung

Das Einvertragsmodell: Hier ist die Kreditversicherung in den Factoringvertrag integriert. Der Factor übernimmt ebenfalls die Abwicklung rund um die Warenkreditversicherung – von der Limitanfrage bis hin zur Schadenmeldung.

Das Zweivertragsmodell: Bei dieser Form des Factorings schließen Sie neben dem Vertrag mit dem Factor auch einen eigenständigen Kreditversicherungsvertrag ab. Die Handhabung der Kreditversicherung liegt dann in Ihren Händen. Sie beantragen Limite und tragen dafür Sorge, dass Sie die Obliegenheiten aus Ihrem Kreditversicherungsvertrag einhalten.

Der Vorteil ist, dass Sie hierbei einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum haben. So können Sie erweiterten Versicherungsschutz, z. B. für das Fabrikationsrisiko, oder ergänzende Limitzeichnungen (TopUp-Deckungen) in Anspruch nehmen.

Welche Variante Ihnen am besten bei der Verbesserung Ihrer Liquidität hilft, finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam heraus. Sprechen Sie uns an!

Häufig gestellte Fragen

Beim Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an eine so genannte Factoringgesellschaft, die sie Ihnen nicht nur umgehend ausgleicht und damit Liquidität schafft, sondern die Forderung ggf. auch gegenüber Ihrem Kunden geltend macht, sich um das Inkassoverfahren kümmert und das Zahlungsausfallrisiko trägt. Ihr Kunde erfährt dabei nicht zwingend, dass Sie mit einem Factorer zusammenarbeiten.

Factoring verschafft Ihnen Liquidität – in der Regel sogar innerhalb von 24 Stunden. Zudem ist es ein probates Mittel, das eigene Unternehmen vor Zahlungsausfällen und deren Folgen zu schützen, denn bei sogenanntem echten Factoring geht das Ausfallrisiko auf den Factorer über. Weil sie Ihre offenen Forderungen zudem fast vollständig gutgeschrieben bekommen, erhöht sich Ihre Eigenkapitalquote. Und das wiederum verschafft Ihnen einen besseren Verhandlungsspielraum gegenüber Ihrer Hausbank. Kurz gesagt: Factoring bringt Ihnen das finanzielle Umfeld zum Wirtschaften, Arbeiten und Investieren.

Die Kosten für das Factoring setzen sich aus folgenden Gebühren und Zinsen zusammen:

  • Factoringgebühr
  • Delcrederegebühr
  • Limitprüfgebühr
  • Factoringzins
  • ggf. anbieterabhängige Zusatzgebühren

Details finden Sie hier. Ihren Factoringvertrag können Sie individuell verhandeln, dabei helfen wir gern.

Einem Factoringvertrag liegt in Deutschland üblicherweise eine Warenkreditversicherung zugrunde. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Das Einvertragsmodell: Hier ist die Kreditversicherung in den Factoringvertrag integriert. Der Factor übernimmt ebenfalls die Abwicklung rund um die Warenkreditversicherung – von der Limitanfrage bis hin zur Schadensmeldung.
  • Das Zweivertragsmodell: Bei dieser Form des Factorings schließen Sie neben dem Vertrag mit dem Factor auch einen eigenständigen Kreditversicherungsvertrag ab. Die Handhabung der Kreditversicherung liegt dann in Ihren Händen. Sie beantragen Limite und tragen dafür Sorge, dass die Obliegenheiten aus Ihrem Kreditversicherungsvertrag eingehalten werden.

Preislich unterscheiden sich die beiden Modelle normalerweise nur marginal voneinander. Ein Einvertragsmodell scheint zunächst die unkomplizierteste Lösung darzustellen, häufig entpuppt sich jedoch das Zweivertragsmodell als die bessere Variante. Generell können wir keine pauschale Empfehlung für das eine oder das andere Modell abgeben, da jedes Unternehmen individuelle Anforderungen mit sich bringt und Sie diese Parameter genau bedenken sollten. Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.

Im Fokus der Factoringgesellschaften stehen Forderungen aus dem B2B-Umfeld. Die meisten Forderungsfinanzierer können keine B2C-Forderungen ankaufen. Und eine weitere Bedingung gibt es: Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bei der Factoringgesellschaft einredefrei – also frei von Mängeln –und die Leistung muss vollständig erbracht worden sein. VOB-Forderungen sind nur bedingt durch eine Factoringgesellschaft vorfinanzierbar.

Dies hängt von Ihrem Vertragsmodell ab: Entweder Sie lassen den Factorer “nur” Ihren Kunden sowie ggf. auch die Verität der Forderung prüfen und ihn diese Forderung(en) dann regresslos ankaufen und finanzieren. Möglich ist aber auch, dass der Factorer Ihre Zahlungseingänge überwacht, Mahnungen schreibt, Meldungen an den Rückversicherer tätigt sowie bei Bedarf Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung einleitet.

Factoring eignet sich besonders für Hersteller und Großhändler der folgenden Branchen: Textil / Bekleidung Schuhe / Leder, Unterhaltungselektronik, Elektrotechnik / EDV-Hardware, Geschenkartikel / Glas Porzellan / Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel, Chemische Industrie, Holz, Papier, Medizintechnik, Metall, Speditionen, Personaldienstleister, IT. Außerdem gibt es Lösungen für den Maschinen- und Werkzeugbau.

Die Factoringgesellschaft muss vor dem Ankauf der Forderungen die AGB des Lieferanten sowie die Einkaufsbedingungen Ihres Kunden genau kennen. Hintergrund ist der sogenannte Eigentumsvorbehalt. Dieser sorgt dafür, dass die Ware bis zum Zeitpunkt der Bezahlung in Ihrem Eigentum verbleibt. Welche Formen des Eigentumsvorbehalt es gibt, lesen Sie an dieser Stelle.

Auch die Warenkreditversicherung besteht in den meisten Fällen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen darauf, dass der Versicherungsnehmer den Eigentumsvorbehalt durchsetzt.  Da die Einkaufsbedingungen vieler Konzerne dem entgegen stehen, gilt der Eigentumsvorbehalt nicht in allen seiner Formen als durchsetzbar. Im Schadensfall kann ein nicht vereinbarter Eigentumsvorbehalt zu Reduzierung oder Streichung der Entschädigungsleistung führen. Ein nicht vereinbarter Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt die Verität / Werthaltigkeit  der Forderung und kann dadurch nicht immer durch einen Factor angekauft werden. Zudem können die Einkaufsbedingungen mancher europäischer Konzerne noch zusätzliche Fallstricke enthalten. Nach luxemburgischem oder französischem Recht beispielsweise kann eine Factoringgesellschaft nur mit einer 100 %-Auszahlung des Rechnungsbetrages an den Factoringnehmer Forderungsinhaber werden.

Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsmarkt bietet für viele Fälle eine Lösung an – und wir stöbern sie für Sie auf. Schwierig kann es immer dann werden, wenn die offenen Posten gegenüber Ihrer einzelnen gewerblichen Kunden zu gering sind (unter 1.000 €), der factoringfähige Umsatz Ihres Unternehmens unter 500.000 € p.a. liegt oder die Bonität Ihrer Kunden nicht ausreichend ist und sich der Factor bei der Kreditversicherung nicht rückversichern kann.

In der Regel zahlen die Factoringgesellschaften 90 % der Summe innerhalb des nächsten Werktages. Die übrigen 10 % werden mit dem Begleichen der Rechnung durch Ihren Kunden ausgeglichen. Der Factor kauft Ihre Forderung im Falle der Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden zu 100 % an.