13. Juni 2019

Über das Limit hinaus: Was tun, wenn der Versicherer kürzt oder streicht?

Das Limit Ihrer Kreditversicherung wird reduziert. Was können Sie tun? Über die Ursachen und empfehlenswerte Konsequenzen.

Wenn ein Kreditversicherer Limite streicht, dann geschieht das nie ohne nachvollziehbare Gründe – die jedoch unterschiedlicher nicht sein könnten. Der schlimmste Fall ist gleichzeitig der naheliegendste: Dem Kreditversicherer liegen deutliche negative Informationen über das Unternehmen – also Ihren Geschäftspartner – vor. Gibt es beispielsweise Hinweise, die eine drohende Insolvenz belegen, bleibt dem Versicherungsunternehmen nichts anderes übrig, als die Limite zu kündigen.

Nicht mehr ganz so nachvollziehbar ist es, wenn ein einzelner Versicherer – und wiederum nur für deutsche Versicherungsnehmer – für Limite in Ländern wie Italien und Großbritannien, hinter denen Kreditrisiken mit leicht unterdurchschnittlicher bis schlechterer Bonität stehen, eine Zusatzprämie erheben und trotzdem die Selbstbeteiligung auf 40 Prozent heraufsetzen will. Die wirtschaftliche Lage in Italien und der herausgezögerte Brexit sorgen schon jetzt für mehr Schadenszahlungen in diesen beiden Ländern, deshalb ist es auch aus Sicht des Warenkreditversicherungsmaklers soweit verständlich, dass der Versicherer versucht, sein Risiko zu verringern. Durchaus zur Diskussion steht aus unserer Sicht aber eine Prämienanpassung, um das erhöhte Risiko zu tragen. Auch eine generelle Reduzierung der Limite ist eine verhandelbare Option. Eine deutliche Anhebung der Selbstbeteiligung auf 40 Prozent aber kann sich kaum ein Unternehmen leisten.

Schlechte Geschäftszahlen

Bis es soweit kommt, ist es jedoch ein weiter Weg. Jede Kreditversicherung betreibt permanentes Monitoring Ihrer Risiken, ständig sammelt sie alle verfügbaren Informationen ein, prüft und ordnet ein. Neben einer Bilanzauswertung holt sie Wirtschaftsauskünfte und Bankauskünfte ein. Selbst volkswirtschaftliche Veränderungen oder eine Verschlechterung der Branchenlage fließen mit in die Risikobewertung ein.

Die Informationen der Versicherungsnehmer spielen dabei eine wesentliche Rolle, denn sie sind verpflichtet, Zahlungsverzögerungen und -ausfälle ihrer Abnehmer umgehend an die Versicherung zu melden oder den Vorgang zur Rechtsverfolgung an den Versicherer zu übertragen. Mit der darauf basierenden Neubewertung eines Risiko können sich die Limitentscheidungen der Kreditversicherung ändern.

Was können Sie tun? Meist weist Sie der Kreditversicherer auf die Gründe für diese Entscheidung hin. Wird das Limit aus Bonitätsgründen oder wegen vorliegender Negativinformationen aufgehoben, ist es in den meisten Fällen schwierig, dieses wieder einzurichten. Es lohnt sich aber, mit dem Versicherer zumindest über zeitlich befristete Verlängerung zu sprechen. Allerdings kann hier immer nur im Einzelfall entschieden werden.

Keine Geschäftszahlen

Die meisten Limitanpassungen erfolgen jedoch aus unserer Sicht aus einem anderen Grund: Die Informationen, die den Versicherern über Ihre Geschäftspartner vorliegen, sind entweder nicht ausreichend oder nicht aktuell genug. Viele Unternehmen informieren weder die Kreditversicherer noch die Wirtschaftsauskunfteien über Ihrer Geschäftszahlen – selbst nach Aufforderung durch die verschiedenen Parteien werden keine Zahlen zur Verfügung gestellt. Dann bleibt Ihnen eine Möglichkeit: Konfrontieren Sie Ihren Kunden mit der nicht ausreichenden Limitzeichnung beim Versicherer. Es sollte auch in seinem Interesse sein, positiv bewertet zu werden. Selbst eine gut kommunizierte Schieflage kann den Versicherer dazu bringen, zumindest einen Mindestbedarf an Deckungen aufrecht zu erhalten, um das Unternehmen durch eine schwierige Phase zu begleiten.

Schlechtes Länderrating

Keine oder alte Geschäftszahlen entwickeln sich so zum Bumerang für die Limitzeichnung, beispielsweise in Ländern wie Italien und Großbritannien. Hier treffen zwei Negativeinschätzungen aufeinander. Als Resultat werden die Limite bei Bedarf gestrichen oder gekürzt. Bitte beachten Sie: In aller Regel weist Sie der Kreditversicherer darauf hin, wenn bei Limitentscheidungen nur veraltete Daten zur Verfügung stehen und dies der Grund für eine negative Limitentscheidung ist. Sie können hier Einfluss auf Ihren Kunden nehmen, dass dieser den Kreditversicherern entsprechende Zahlen liefert.

Lösung 1: Nachlaufdeckung

Doch selbst wenn es unmöglich ist, die Deckungen (im vollen Umfang) fortzuführen, lassen sich die Folgen mindern. Die sogenannte Nachlaufdeckung ist bereits heute in vielen Kreditversicherungsverträgen enthalten. In der Regel kann Ihr Unternehmen so auch nach der Reduzierung oder Aufhebung des Limits bis zu 10 Tage unter dem alten Limit weiterliefern. Diese Fristen sind aber verhandelbar. Ist Ihr Haus verbindliche Lieferverpflichtungen eingegangen und muss trotz Limitreduzierung weiterliefern? Auch hierzu können wir je nach Branche vertragliche Vereinbarungen finden, so dass Ihr Haus diese Aufträge unter Versicherungsschutz auch beenden kann.

Lösung 2: Zusatzprodukte

Euler Hermes mit Ihrem Zusatzprodukt Cap/Cap+ und die Coface mit Topliner bieten Ihren Versicherungsnehmern selbst bei Nichtzeichnung / Ablehnung oder bei Teilzeichnung der Limite eine Zusatzzeichnungsmöglichkeit an. Allerdings werden die Prämien deutlich vom Hauptvertrag abweichen. Und eine Garantie, dass Ihnen zusätzliche Limite angeboten werden, gibt es in diesen Produkten nicht. Auch Atradius und andere Anbieter können Ihre bestehenden teilgezeichneten Limite verdoppeln, die sogenannten Top-up-Cover Produkte finden Sie hier. Seit Oktober 2018 ist es außerdem möglich, Zusatzlimite für alle Kreditversicherer (außer R+V ) hinzuzubuchen. So lassen sich bestehende Limite sogar verdoppeln. Über Kreditlimite bis zu 500.000 € wird sofort entschieden.

Lösung 3: Zusatzprodukte bei gestrichenen Limiten

Ebenfalls seit Oktober 2018 können Sie einzelne abgelehnte und auch gestrichene Limite online beantragen.  Bei einem Portfolio von komplett gestrichenen Limiten bieten einige Kreditversicherungsunternehmen auch die Übernahme dieser Risiken an. Bitte achten Sie stets darauf, dass die Zusatzdeckung / Ersatzdeckung  im Einklang mit den Bedingungen Ihrer bestehenden Kreditversicherung steht.

Grundsätzlich sollten Sie beachten, immer ein ausreichendes Limit zu beantragen. Folgende Daumenregel hilft bei der Entscheidung – fragen Sie sich: Würde das beantragte Limit auch dann noch genügen, wenn Ihr Kunde – bislang Skontozahler – nun seine Rechnung sogar verspätet zahlt? Alle Punkte, die Sie bei der Beantragung von Limiten beachten sollten, finden Sie hier.

Immer eine Lösung: Von uns helfen lassen

Nicht alle Versicherer verfügen über die gleichen Informationen. So stellen wir bei Ausschreibungen in der Warenkreditversicherung immer wieder fest, dass die Gesamtzeichnungsquoten Ihres Kundenportfolios abweichen. Wir analysieren die Unterschiede in der Zeichnungsquote für unsere Kunden und versuchen, den Deckungsschutz zu optimieren.

Limitkürzungen oder -streichungen sind immer mit Aufwand und Unruhe verbunden. Als Versicherungsnehmer können aber handeln – und sollten es auch.

Wir helfen Ihnen gern. Kontaktieren Sie uns.

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