22. August 2016

Insolvenzanfechtung: Jetzt auch in Österreich!

Höchst richterlich ist es nun bestätigt. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse muss im Mai 2013 erhaltene Beitragszahlungen des insolventen Baukonzerns Alpine zurück überweisen. Etwas mehr als eine Million Euro plus Zinsen. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter.

Liegen Insolvenzindikatoren vor, darf sich der Anfechtungsgegner nicht mit der Behauptung des Schuldners über eine bloße Zahlungsstockung zufrieden geben, sondern muss diese überprüfen.

Begründet wird die Entscheidung mit einer Reihe wörtlich zitierter Zeitungsartikel, die ab Februar 2013 über die Schieflage des einst zweitgrößten Baukonzerns Österreichs berichten. Der Gläubiger – als Krankenversicherungsträger vom Gericht als Großgläubiger mit einer besonderen Sorgfaltspflicht eingestuft – hätte diese Medienberichte zum Anlass nehmen müssen, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Das Gericht bestätigt damit die Auffassung des Insolvenzverwalters, nachdem Medienberichte für sich allein ein „Insolvenzindikator“ sein können. Die gelte selbst dann, wenn der marode Schuldner noch gar nicht in Zahlungsrückstand gekommen ist.

Hätte sich der Gläubiger also über Alpine informieren müssen, als das Unternehmen durch negative Schlagzeilen auffiel? Das österreichische Gerichtsurteil bejaht dies eindeutig und stuft die Rückforderung des Insolvenzverwalters als rechtmäßig ein. Das Lehrgeld in Höhe von 1,006 Millionen Euro zuzüglich 4 Prozent Zinsen zuzüglich der Prozesskosten muss innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Wohlgemerkt geht es bei dieser Summe noch immer um eine Forderung, die die Krankenkasse rechtmäßig erhoben hat – die ihr eigentlich zusteht. So wie allen Alpine-Gläubigern eigentlich ihre Forderungen zustehen. Mehr als 4 Milliarden Euro wurden dem Insolvenzverwalter gemeldet, eine erste Quote von 5 Prozent konnte im Juni, drei Jahre nach dem Konkurs, ausgeschüttet werden.

Der Fall Alpine: Mit rund 15.000 Mitarbeitern war das 1965 gegründete Bauunternehmen mit mehreren Tochterfirmen einer der Big Player am Markt – auch über Österreich hinaus. Bis 2012 erste Liquiditätsprobleme auftreten und auch öffentlich werden. Mehrere Monate wird um teilweisen Schuldenerlass bei den Banken gekämpft. Vergebens – am 19. Juni 2013 folgt der Insolvenzantrag. Seither versucht der Insolvenzverwalter, alle Forderungen aufzugliedern und verfügbare Gelder gerecht unter den Gläubigern zu verteilen. Eine schwierige und langwierige Aufgabe, bei der en passant einige Unregelmäßigkeiten beim Wirtschaftsprüfer von Alpine auffielen, die nun ebenfalls gerichtlich behandelt werden.

In Deutschland wurden unserer Kenntnis nach (bislang) keine Urteile gefällt, die sich ausschließlich auf schlechte Presse Bezug nehmen. Nichtsdestotrotz wird sie aber zusätzlich, als weiteres Indiz, bewertet. Die Weichen sind damit einmal mehr gestellt: Prüfen, prüfen, prüfen Sie Ihre Geschäftspartner. Und sichern Sie sich ab – die Zusatzdeckungen durch eine Insolvenzanfechtungspolice deckt Ihre Forderungen in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, den USA oder Kanada.

Das OGH-Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Stichwörter: , , ,