9. Dezember 2016

Factoring: Welches Vertragsmodell sollten Sie wählen?

Die Vorteile des Zweivertragsmodells mit separater Kreditversicherung

Seit langer Zeit ist Factoring ein beliebtes Mittel zur Liquiditätssicherung für Unternehmen. Es hat sich als fester Bestandteil zur Unternehmensfinanzierung etabliert. Einem Factoringvertrag liegt in Deutschland üblicherweise eine Warenkreditversicherung zugrunde. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Das Einvertragsmodell: Hier ist die Kreditversicherung in den Factoringvertrag integriert. Der Factor übernimmt ebenfalls die Abwicklung rund um die Warenkreditversicherung – von der Limitanfrage bis hin zur Schadensmeldung.
  • Das Zweivertragsmodell: Bei dieser Form des Factorings schließen Sie neben dem Vertrag mit dem Factor auch einen eigenständigen Kreditversicherungsvertrag ab. Die Handhabung der Kreditversicherung liegt dann in Ihren Händen. Sie beantragen Limite und tragen dafür Sorge, dass die Obliegenheiten aus Ihrem Kreditversicherungsvertrag eingehalten werden.

Preislich unterscheiden sich die beiden Modelle normalerweise nur marginal voneinander. Es hat einen gewissen Reiz, nur einen Vertragspartner zu haben, deshalb scheint ein Einvertragsmodell zunächst die unkomplizierteste Lösung darzustellen. In vielen Fällen entpuppt sich jedoch das Zweivertragsmodell als die bessere Variante.

Mehr Spielraum

Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Factoringgesellschaft kann Forderungen nur ankaufen, wenn ein gültiges Kreditlimit besteht. Wird im Einvertragsmodell das Limit über den Kreditversicherungsvertrag des Factors angefragt und abgelehnt, kann die Forderung nicht angekauft werden. Hier gibt es meist nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Nachverhandlung. Im Zweivertragsmodell beantragen Sie die Limite selber. Wird hier ein Kreditlimit abgelehnt, können Sie über den Versicherer oder Ihren Makler noch einmal nachverhandeln und eine Revision beantragen.

Mehr Schutz

Beim Factoring beginnt der Delkredereschutz mit dem Ankauf der Forderung. Eine Warenkreditversicherung liefert Ihnen bereits ab Beginn Ihrer Leistungserbringung Versicherungsschutz, also vor der Fakturierung. Daraus resultiert beispielsweise für Personaldienstleister, die Monatssammelrechnungen stellen ein deutlich umfassenderer Versicherungsschutz.

Factoring Vertragsmodell
Zehntausende Verpackungen individuell bedruckt und dann zahlt der Kunde nicht? Lassen Sie das Fabrikationsrisiko nie außer Acht. Bild: CC-BY-SA Tetrapak, Wikimedia Commons.

Wie oben erwähnt beginnt der Schutz im Factoring erst mit Ankauf der Forderung. Gehen Sie für Ihren Kunden in Vorleistung und produzieren beispielsweise ein spezielles Produkt nur für Ihren Kunden, für das Sie gar besondere Materialien einkaufen müssen, ist dies über den Factoringvertrag nicht versichert. In der Warenkreditversicherung können Sie jedoch das sogenannte Fabrikations-/Selbstkostenrisiko mit absichern.

Mehr Individualität

Generell überzeugt die Warenkreditversicherung – wenn Sie separat vom Factoringvertrag abgeschlossen wird – als sehr flexibles Instrument. Sie erhöht den Schutz für Ihre Forderungen deutlich. Zudem können Sie die Police durch eine Vielzahl verfügbarer Branchenspezifika feinjustieren.

Ein Pauschalteil ist in Factoringverträgen häufig erst gar nicht vorhanden oder viel zu niedrig angesetzt. Im Zweivertragmodell können Sie diesen innerhalb Ihrer WKV separat verhandeln und deutlich höher ansetzen. Zusätzlich lassen sich in einem Zweivertragsmodell bindende Verträge und Konsignationslager deutlich einfacher absichern; die Aufrechnung von Gegenforderungen oder die Aufnahme bestimmter Klauseln (z.B. für Speditionen / Lebensmittel) deutlich einfacher aufnehmen als im Einvertragsmodell.

Eine Empfehlung?

Sie sehen, dass es einige gute Gründe für das Factoring im Zweivertragsmodell gibt. Generell können wir jedoch an dieser Stelle keine pauschale Empfehlung für das eine oder das andere Modell abgeben, da jedes Unternehmen individuelle Anforderungen mit sich bringt und Sie diese Parameter genauestens bedenken sollten. Wir helfen Ihnen gerne weiter – sprechen Sie uns an!

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