1.1 Tätigkeit VIA

VIA betreut, verwaltet und vermittelt Kreditversicherungs-, Vertrauensschadens-, Kautionsversicherungs- und Factoringverträge für den Auftraggeber gegenüber Kreditversicherungs- und Factoringunternehmen (nachfolgend „Anbieter genannt“). VIA ist unabhängig und an keinen Anbieter gebunden. Sie nimmt die Interessen des Auftraggebers wahr.

1.2 Aufgaben von VIA

VIA prüft den Bedarf einschließlich Analyse des Risikos des Auftraggebers unter Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse und Bedürfnisse des Auftraggebers. Auf der Grundlage marktweiter Produktprüfung der marktzugänglichen Produkte vermittelt und betreut VIA – ggf. nach Absprache mit dem Auftraggeber – als notwendig erachtete Kreditversicherungs- und/oder Vertrauensschadens- und/oder Kautionsversicherungs- und/oder Factoringverträge vom jeweiligen Anbieter mit geeigneten Produkten.

1.3 Aufgaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, VIA über sämtliche bestehende Verhältnisse im Rahmen von Kautionsversicherungs-, Vertrauensschaden-, Factoring- und Kreditversicherungsverträgen, auch soweit sie sich noch in der Anbahnung befinden, zu unterrichten. Der Auftraggeber zeigt der VIA unverzüglich Änderungen von Umständen bzw. Rechtslage/Rechtsprechung an, die den Tätigkeitsbereich der VIA betreffen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt zur Haftungsfreiheit der VIA.

2. Vergütung

Die Vergütung der VIA für die vermittelten und betreuten Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungs- und/oder Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Anbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet mithin VIA keine zusätzliche Vergütung

3. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit heutigem Datum. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden.

4. Maklervollmacht

VIA wird die Vollmacht erteilt, den Auftraggeber vollumfänglich gegenüber möglichen Kreditversicherungs-, und/oder Factoringanbietern zu vertreten. VIA ist insbesondere bevollmächtigt, Kreditversicherungs-, Vertrauensschadens-, Kautionsversicherungs- und/oder Factoringverträge mit den vorgenannten Anbietern abzuschließen, umzudecken, zu ändern oder zu kündigen. VIA darf jederzeit Kunden- und Limitlisten bei den Anbietern anfordern und Einsicht zur Bearbeitung nehmen.

Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.

5. Haftung

Die Haftung der VIA gegenüber dem Auftraggeber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, ist auf 2.000.000 € beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Maklervertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklervertrags.

6. Datenschutzerklärung

Der Auftraggeber willigt ein, dass die von der VIA angesprochenen Gesellschaften in erforderlichem Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an diese zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und Verbände zu übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen bzw. künftigen Anträgen.

Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass die Gesellschaften, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Vertragsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

7.2 Recht

Es wird deutsches Recht vereinbart.

7.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bergheim.